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29.09.2022 | 16:35 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Düngung: Düngebedarf berechnen und Sperrzeiten beachten!

Karlsruhe - Die versierte Backnanger Pflanzenschutz- und Anbauberaterin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang weist heute auf die zwingende Einhaltung der Fristen die sich aus der Düngeverordnung ergeben hin.

Düngerausbringung
(c) proplanta
Am 02. Oktober beginnt die Sperrfrist auf Ackerland für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff. Dazu zählen Mineraldünger, Gülle, Mist und Jauche, aber auch Gärrückstände, Hühnertrockenkote, Geflügelmiste und separierte oder getrocknete Produkte aus organischen Düngern sowie Klärschlamm.

Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) beginnt der Verbotszeitraum am 1. November. Bitte beachten Sie in Ihren Planungen, die seit 2020 Jahr geltende Begrenzung der Gesamt-Stickstoffmenge aus flüssigen Wirtschaftsdüngern auf maximal 80 kg/ha in der Zeit vom 01. September bis zum Beginn der Sperrfrist (unter Beachtung der jeweiligen Düngebedarfsberechnung).

Die Sperrfrist für Festmiste von Huf- oder Klauentieren und Komposte sowie für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat beginnt am 1. Dezember. Ab dem 02. Oktober greift der Zeitraum der sogenannten „späten Aufbringung“, d.h. bis zum Beginn der Sperrfrist können Festmiste von Huf-oder Klauentieren sowie Komposte noch auf solchen Flächen ausgebracht werden, auf denen im Folgejahr eine Kultur mit Düngebedarf steht.

Bitte beachten Sie, dass in roten Gebieten/Nitratgebieten abweichende Sperrzeiten gelten. Grünland und mehrjähriges Feldfutter (01.10-31.01), Festmiste von Huf- oder Klauentieren sowie Komposte (01.11.-31.01.).

(Informationen des Rems-Murr-Kreis vom 28.09.2022)
LTZ Augustenberg
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