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05.01.2010 | 02:50 | Nachhaltigkeitsverordnung & Biokraftstoffgesetzgebung  

UFOP/AGQM-Fachseminar zur Nachhaltigkeitsverordnung und zur Biokraftstoffgesetzgebung am 20. und 21. Januar 2010 in Berlin

Berlin - Mit Inkrafttreten der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe und Strom zum 1. Januar 2010 steht die gesamte Warenkette, beginnend beim Agrarhandel als Ersterfasser, über die Ölmühlen als Verarbeiter des Rohstoffes bis hin zu den Biodieselherstellern unter erheblichem Handlungs- und Zeitdruck, die betrieblichen verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die erforderlichen Dokumentationsnachweise und für die Zertifizierung der jeweiligen Stufe zu schaffen.

Biokraftstoffgesetzgebung
(c) proplanta
Dieser konnte auf Druck der Verbände mit der Übergangsregelung für die Ernte 2009 bis zum 30. Juni 2010 lediglich etwas gemildert werden. Dennoch ist die Gefahr groß, dass ohne die ebenfalls geforderte sanktionsfreie „Pilotphase“ Fehler insbesondere auf der Stufe der Biokraftstoffhersteller zu finanziellen Anlastungen führen können. Diese stellen die sogenannten Nachhaltigkeitsnachweise für Biokraftstoffmengen aus als Vorraussetzung für die Anrechnung auf die Quotenverpflichtung durch die Biokraftstoffquotenstelle oder für die Beantragung der Steuerentlastung beim zuständigen Hauptzollamt.

Die UFOP stellt fest, Deutschland ist das erste Mitgliedsland der Europäschen Union, das so zeitnah die Erneuerbare-Energien-Richtlinie umsetzt. Die UFOP sieht darin jedoch zugleich Chancen für die deutschen Rohstoffproduzenten und Biokraftstoffhersteller sich in einem schwierigen Marktumfeld zu behaupten. Denn ohne Vorlage der Nachhaltigkeitsnachweise ist die Biokraftstoffvermarktung nicht möglich. Die Anforderung gilt ebenso für Rohstoff- bzw. Biokraftstoffimporte aus Drittstaaten und auch für Importe aus den EU-Mitgliedsstaaten und bedeutet - ohne Nachweis - praktisch den Ausschluss vom deutschen Markt und schließlich auch vom EU-Markt, weil die Mitgliedsstaaten bis zum 05. Dezember 2010 die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben müssen.

Vor diesem Hintergrund bieten UFOP und AGQM ein Fachseminar zur Vermittlung der betrieblichen Dokumentationsanforderungen gemäß der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung „Biokraftstoffe“ bzw. der Verwaltungsvorschriften und Leitlinien an. Das eintägige Fachseminar findet inhaltsgleich am 20. und 21. Januar 2010 im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin statt. Im Focus der Seminarveranstaltung steht die betriebliche Umsetzung der Verwaltungsvorschriften, Anforderungen an Zertifizierungssysteme und -stellen sowie der aktuell erlassenen Leitlinien. Diese sind die praktischen Hinweisgeber für die betriebliche Umsetzung. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars sind aktuelle Informationen zu Änderungen im Energiesteuer- und Bundesimmissionsschutzgesetz.

UFOP und AGQM begrüßen vor diesem Hintergrund das von BMELV und BLE im Vorfeld geleistete Engagement, nicht nur die Verwaltungsvorschriften in Form der Leitlinien praxisnah zu gestalten, sondern hiermit einhergehend auch die Zielsetzung im Wege eines EDV-gestützten Datenaustausches die Kosten für die verwaltungstechnische Umsetzung von den betroffenen Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Das Seminar richtet sich daher besonders an Biokraftstoffhersteller, Rohstoffverarbeiter sowie an den Erfassungshandel. (UFOP)
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