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18.02.2011 | 06:05 | Bienensterben 

AGES: Gesetzliche Maßnahmen zum Bienenschutz und Schädlingsbekämpfung sind wirksam

Wien - Zum Schutz der Umwelt, v. a. der Bienen, wurden risikomindernde Auflagen für insektizide Beizmittel für Mais und Kürbis vorgeschrieben. Die wissenschaftliche Evaluierung durch das Forschungsprojekt „MELISSA“ rechtfertigt diese Auflagen und Vorschriften.

Bienenschutz
Mit dem Forschungsprojekt "MELISSA" werden Bienenschädigungen in Österreichs Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten und mögliche Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wissenschaftlich untersucht. Zum Schutze der Umwelt, insbesondere der Bienen, wurden in Österreich daher im Jahr 2009 zusätzliche risikomindernde Auflagen für insektizide Beizmittel für Mais und Kürbis vorgeschrieben. Diese Auflagen und Vorschriften wurden gemäß den wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem In- und Ausland im Jahr 2010 seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) noch weiter verschärft, um schädliche Auswirkungen bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung der Beizmittel sowie des gebeizten Saatgutes hintan zu halten. Mit der Verlängerung des Projektes "MELISSA" bis 31.01.2012 steht ein weiteres Anbaujahr zur Verfügung, um die in der Praxis angewandten risikomindernden Auflagen auf deren Wirksamkeit zu evaluieren.


Wissenschaftliche Evaluierung rechtfertigt getroffene Auflagen und Vorschriften

Die durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) gesetzlich vorgegebenen zusätzlichen risikomindernden Auflagen und Vorsorgemaßnahmen für die Anbausaison 2011 (Merkblatt Auflagen) erfüllen daher sowohl den aus Gründen der Ernährungssicherung unbedingt zu erreichenden Schutz der Bienenvölker, als auch den gesetzlichen Auftrag zur Bekämpfung der phytosanitären Schadorganismen ("Maiswurzelbohrer"). Durch die fortlaufende wissenschaftliche Begleitung der gesetzlichen Auflagen im Rahmen des "MELISSA"-Projekts konnten seitens des BAES aus Vorsorgegründen weitere Maßnahmen und Auflagen zur Fokussierung der Bedingungen für die Aussaat gesetzt werden.

Es wird damit eine maßgebliche Reduktion des Insektizideinsatzes bei Mais unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und phytosanitären Gegebenheiten erreicht. Eine äußerst wirksame Maßnahme zur Reduktion des Einsatzes insektizider Beizmittel bei Mais ist das Verbot der Anwendung nach einer anderen Vorfrucht. Der Einsatz von insektiziden Beizmitteln wird strikt nur nach entsprechender fachlicher Indikation vorgenommen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Beizung des Maissaatgutes ist neben dem Fruchtwechsel die einzige praktikable Lösung zur Eindämmung und Bekämpfung dieses Quarantäneschädlings.

Für den gesamtheitlichen Schutz der Bienen wird unter Einbeziehung der Imkervertreter, der Vertreter der Landwirtschaftskammern, der Saatgutwirtschaft und der ExpertInnen der AGES im Einvernehmen mit den Bundesländern eine lückenlose Überwachung und Kontrolle aller Auflagen und Maßnahmen gewährleistet. Mit  einer Präzisierung der bisherigen risikomindernden Umsetzungen, der  Adaptierung der Pflanzenschutzverordnungen der Bundesländer und einer verbesserten Bewusstseinsbildung der Landwirte werden weitere umfassende Maßnahmen für 2011 vorgenommen.


Erkenntnisse des MELISSA-Projekts zur Anbausaison 2010

Im Jahr 2010 wurden aus 76 Imkereibetrieben Vergiftungsverdachtsfälle gemeldet. Die betroffenen 98 Bienenstände verteilten sich auf 7 Bundesländer. Von den Vergiftungsverdachtsfällen waren nicht alle Bundesländer bzw. Bezirke mit Maisanbau gleichermaßen betroffen. Vielmehr zeigte sich ein regional gehäuftes bzw. auch vereinzeltes Auftreten. Das Ausmaß der Bienenverluste - laut Aussagen von in beiden Versuchsjahren betroffenen Imkern - war in der Regel geringer und die Dauer der Symptome kürzer als im Jahr 2009. Bei den 89 untersuchten Bienenproben waren die Neonicotinide Clothianidin in 51 Prozent und Thiamethoxam in 23 Prozent der Proben nachweisbar. 62 Schleuderhonigproben wurden auf Neonicotinoide untersucht. In keiner Probe waren Rückstände neonicotinoider Saatgutbeizmittel nachweisbar.

Aus den regional sehr unterschiedlichen Rücklaufquoten und den oft fehlenden Antworten auf Fragen, die im Rahmen der freiwilligen Fragebogenaktion zu den Anbaubedingungen bzw. zum verwendeten Saatgut von Mais und Ölkürbis an Landwirte in der Umgebung von Bienenständen mit positivem Rückstandsnachweis gestellt worden waren, lässt sich der Schluss ziehen, dass vielerorts durchaus noch weiteres Optimierungspotenzial in Bezug auf die Aussaatpraxis (z. B. Sämaschinenausrüstung mit Deflektoren, Einhaltung der Zulassungsauflagen hinsichtlich Aussaatbedingungen bei Wind bzw. Vermeidung einer Kontamination von blühenden Nachbarkulturen) besteht.

Gesamt betrachtet bestätigten die Ergebnisse 2010 aus "MELISSA" eindrucksvoll die Notwendigkeit, die Vorgaben und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelanwendung in der Landbewirtschaftung zum Schutz der Anwender, v. a. der Landwirte und der Umwelt, insbesondere der Bienen, einzuhalten. Für die Zulassungs- und Kontrollbehörden national und auf EU-Ebene lassen sich aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen wichtige Ansatzpunkte zur Verbesserung in der Bewertung und der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln mit besonderer Berücksichtigung des Bienenschutzes ableiten. (ages)
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