Die ansteckende Bienenseuche ist für Menschen ungefährlich, auch der Verzehr von Honig betroffener Bienen ist unschädlich, wie aus einer Pressemitteilung des Bezirksamts Harburg vom Freitag hervorging.
Bienenbesitzer im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort sind jetzt aber zur amtlichen Untersuchung ihrer
Bienenvölker verpflichtet. Der Sperrbezirk umfasst den Kernbereich Harburg, sowie Teile von Hausbruch, Moorburg, Neuland, Wilstorf und Sinstorf. Bienenvölker innerhalb dieses Gebiets dürfen vorerst nicht von ihrem Standort entfernt werden - auch das Einführen von Bienen in diesen Bereich ist zunächst untersagt.
Für Meldungen zur Bienenhaltung und Fragen zum Sperrbezirk ist das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen, zuständig.