Bei einer Antibiotikaminimierung im Rahmen des One-Health-Ansatzes gehe es nicht darum, den Einsatz auf null zu reduzieren, so der
DBV in seiner Stellungnahme zu den vom
Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Eckpunkten für ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept.
Dies sei im Sinne des Tierschutzes und der notwendigen Eindämmung eines Infektionsgeschehens „weder hilfreich noch vertretbar“. Der
Bauernverband begrüßt, dass sich das Agrarressort weiter auf die Erhebung der bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 stützt.
Eine vorgesehene zusätzliche Kennzahl 3 sei nur bei einem Strategiewechsel sinnvoll, wenn sich die Antibiotikaminimierung auf die oberhalb dieser Kennzahl liegenden
Betriebe konzentriere. Anderenfalls führe die neue Kennzahl 3 zu einer weiteren unnötigen Dokumentationspflicht. Unbedingt erhalten bleiben sollte dem DBV zufolge die weitere Einbindung der
QS Qualität und Sicherheit GmbH, die bislang als Schnittstelle zwischen
Tierhalter, Tierarzt und staatlicher Antibiotika-Datenbank fungiert.
Gemäß dem Eckpunktepapier soll als neues Element neben dem mit der 16. AMG-Novelle eingeführten Benchmarksystem die „Beobachtung“ eingeführt werden. Zentraler Baustein ist die halbjährliche Erfassung von Daten zu jeder Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten mit antimikrobiellen Arzneimitteln, und zwar unabhängig von deren Nutzung oder der Größe des Bestandes. Die Meldepflicht dieser Daten soll künftig beim Tierarzt liegen.
Insgesamt positivTrotz einer Reihe von Nachbesserungsforderungen wertet der Bauernverband das Eckpunktepapier insgesamt positiv. Er bescheinigt dem Bundeslandwirtschaftsministerium, es habe die Erkenntnisse aus der Evaluierung im Rahmen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (
AMG) berücksichtigt. Gleichzeitig fordert der DBV Nachbesserungen.
Dazu zählt die Gewichtung von bestimmten Wirkstoffen, die für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung sind, bei der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit. Die vorgesehene Multiplizierung der Behandlungstage dieser kritischen Wirkstoffe mit dem Faktor 5 führe bei den tierhaltenden Betrieben zu einem deutlichen Anstieg der individuellen Therapiehäufigkeit, ohne dass die Auswahl der verabreichten Wirkstoffe von ihnen beeinflusst werden könne. Ohnehin sei die Anwendung dieser
Antibiotika streng reglementiert.
Lückenhafte DokumentationspflichtKritisch äußerten sich hingegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch und die Initiative „Ärzte gegen Massentierhaltung“. Ihrer Auffassung nach enthält das Eckpunktepapier „alte Fehler in neuem Gewand“. Insbesondere fehle es an konkreten Reduktionszielen für den Einsatz von Antibiotika und einem Verbot der besonders wichtigen Reserveantibiotika.
Stattdessen setze das Bundeslandwirtschaftsministerium auf bekannte Maßnahmen der alten Bundesregierung. „Solange
Tierärzte und -halter nur angeben müssen, wie oft sie Antibiotika verabreichen, aber nicht in welcher Dosis, wird sich der Antibiotikaeinsatz nicht weiter reduzieren“, mahnte DUH-Agrarexpertin Reinhild Benning. Die vorgeschlagenen Maßnahmen basierten auf einer lückenhaften Dokumentationspflicht, die bereits 2020 versagt habe.
In Deutschland würden je Kilogramm Tiergewicht doppelt so viele Antibiotika verbraucht wie in Dänemark. Alle Antibiotikaeinsätze müssten in Dosis erfasst und ein zu hoher Einsatz geahndet werden. „Wer mehr als 50 mg Antibiotika je Kilogramm Tiergewicht verbraucht, sollte seine Tiere gesünder halten oder seine Tierzahl erheblich reduzieren müssen“, so Benning.