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10.07.2015 | 06:34 | Nutztierhaltung verbessern 
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Ausstieg aus dem routinemäßigen Schnabelkürzen besiegelt

Berlin - Bundesagrarminister Schmidt und Geflügelwirtschaft stellen Vereinbarung zum Ausstieg aus dem Kupieren von Schnäbeln vor.

Schnabelkürzen stößt auf Ablehnung
(c) proplanta
Als einen zentralen Baustein der Tierwohl-Initiative „Eine Frage der Haltung“ haben Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die Geflügelwirtschaft gestern den Ausstieg aus dem routinemäßigen Schnabelkürzen bei Legehennen und Mastputen besiegelt.

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Geflügelwirtschaft ab dem 1. August 2016 keine Schnäbel mehr zu kürzen und ab dem 1. Januar 2017 auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen zu verzichten. Unterzeichner dieser für den Tierschutz in der Nutztierhaltung wegweisenden Vereinbarung sind der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., der Bundesverband Deutsches Ei e.V. sowie der Verband Deutscher Putenerzeuger e.V.

Bundesminister Schmidt freut sich über das Ergebnis: „Wir sind in Deutschland auf einem guten Weg, zum EU-Trendsetter in Sachen Tierwohl zu werden. Die Vereinbarung ist sowohl zeitlich, als auch in der Sache ambitioniert, auch im Vergleich zu anderen bekannten Initiativen. Das ist nicht nur ein Erfolg auf dem Weg zu mehr Tierwohl, sondern es zeigt sich auch, dass wir mit dem Prinzip der freiwilligen Verbindlichkeit viel erreichen können.

Unser Motto muss bleiben: Miteinander sprechen, statt übereinander und gemeinsam praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, statt unrealistische Zielvorgaben zu machen. Mein Ziel ist es, mehr Tierwohl in die Ställe zu bringen. Auf diesem Weg sind wir mit dieser Vereinbarung wieder ein gutes Stück vorangekommen.“ (bmel)
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Kommentare 
Eckard Wendt, AGfaN e.V. schrieb am 10.07.2015 17:53 Uhrzustimmen(72) widersprechen(71)
Seitens der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. begrüßen wir die getroffene Vereinbarung nicht zuletzt auch deshalb, weil wir den tierquälerischen Eingriff seit über 30 Jahren ablehnen. Die Amputation stellt einen Verstoß gegen die Prämisse des Tierschutzgesetzes dar, das die Tiere als Mitgeschöpfe anerkennt und als Individuen schützt (§ 1) sowie eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere fordert (§2). Es ist anerkennenswert, wie relativ rasch das Verbot umgesetzt werden soll. Allerdings ist Minister Schmidts leider wohl im Eifer des Wettbewerbs mit anderen Tierschutzbemühungen, insbesondere denen Niedersachsens, gemachter Seitenhieb, daß "unrealistische Zielvorgaben" abzulehnen seien, entgangen, daß der Tierschutzplan Niedersachsen den Ausstieg des Schnabelkürzens bei Puten erst ab 2018 vorsieht und ihn nur bei Legehennen vergleichsweise wenige (8) Monate früher durchsetzen will. Bleibt zu hoffen, daß auch die anderen "nicht-kurativen" Amputationen ebenfalls zeitnah beendet werden.
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