Die Landratsämter
Schwandorf, Deggendorf, Lichtenfels, Haßberge und Neuburg-Schrobenhausen haben am Dienstag Allgemeinverfügungen erlassen, die unter anderem strenge
Hygienevorschriften sowie ein Fütterungsverbot für Wildvögel beinhalten. Ein Fütterungsverbot gibt es auch für bestimmte Wildvogelarten entlang des Bodenseeufers, wie der Landkreis Lindau in seiner Verfügung festlegte.
Zuletzt gab es Fälle von Geflügelpest in den Landkreisen Starnberg, Passau, Bayreuth und Haßberge. Als Konsequenz erließen bereits die Landkreise Bamberg, Bayreuth, Dingolfing-Landau und Straubing-Bogen ebenso wie der Landkreis Regensburg und die Stadt Weiden in der Oberpfalz Allgemeinverfügungen. Im Kreis Bayreuth gibt es zudem eine Aufstallungspflicht.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor, für Menschen gilt sie als ungefährlich. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige
Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.
Vogelgrippe-Fälle