Die Länderkammer forderte am Freitag in Berlin, dass eine Ausnahmegenehmigung für das rituelle Schlachten nur dann erteilt werden darf, wenn die Tiere keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Ängste erleiden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der darüber entscheiden muss.
«Uns geht es darum, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern», sagte Hessens Bundesratsminister Volker Hoff (CDU). Die schärferen Auflagen seien ein Ausgleich zwischen dem Schutz der Tiere und dem Grundrecht auf freie Religionsausübung. Der Deutsche Tierschutzbund und andere Verbände begrüßten die Entscheidung, halten sie aber nicht für ausreichend. «Bei allem Respekt vor Religionen und Brauchtum, es bleibt bei unserer Forderung, das Schächten ausnahmslos zu verbieten», sagte der Präsident des Tierschutzbundes, Wolfgang Apel.
Das Schächten wird vom jüdischen und islamischen Glauben vorgeschrieben. Dabei wird mit einem Messer ein Schnitt quer durch Halsschlagader, Speise- und Luftröhre des Tieres geführt. Das Tier muss voll ausbluten. Im Tierschutzgesetz ist das Schlachten ohne Betäubung grundsätzlich verboten, Ausnahmen gelten aber, wenn dies aus religiösen Gründen zwingend ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Schlachten nach islamischem Ritual im November 2006 unter Auflagen erlaubt. Ein türkischer Metzger aus Hessen hatte sich nach jahrelangem Rechtsstreit durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 die Rechtmäßigkeit des Schächtens generell anerkannt und sich dabei auf die Religionsfreiheit gestützt. Vor fünf Jahren nahm Deutschland den Tierschutz als erstes EU-Land ins Grundgesetz auf.
Nach Ansicht von Hessen würde mit den schärferen Auflagen eine Elektro-Kurzzeitbetäubung verbindlich. In Neuseeland werde diese Methode bei 80 Prozent der Rinder und bei allen Lämmern und Schafen praktiziert, sagte Hoff. Die vollständige Ausblutung sei dabei gewährleistet. Hessen und Schleswig-Holstein hatten den Antrag in den Bundesrat eingebracht. (dpa)