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Dann sollen noch ein Tiertreiber und Wasserholer vor dem Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück aussagen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Zum Auftakt hatte die Kreisveterinärin des Kreises Gütersloh ausgesagt. Außerdem hatte das Gericht ein Video des Vorfalls gezeigt. Darin war zu erkennen, dass auch der zweite Angeklagte die Tötung - ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz - gesehen haben muss. Bislang hatte der Amtstierarzt dies bestritten.
Der erste Angeklagte soll im Juni 2022 in dem Betrieb im Stammwerk von Tönnies bei der amtlichen Überwachung drei Ferkel ertränkt haben, der zweite soll dabei zugeschaut haben. Die beim Kreis Gütersloh angestellten Veterinäre wurden daraufhin von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Die jungen Schweine waren auf dem Transport zum Schlachthof geboren worden. Der abgebende Landwirt hatte offenbar übersehen, dass die Sau tragend war. Üblicherweise werden die Ferkel, wie die anderen Schlachttiere, durch Gas getötet.
Der Staatsanwalt gab in der Verhandlung zu bedenken, dass das Ertränken der Tiere nicht unbedingt qualvoller sei als das Töten mit Gas. Zumal es für die Ferkel keine geeigneten Behälter gebe. Laut Tierschutzgesetz aber ist das Ertränken nicht zulässig, weshalb die Tierärzte angeklagt wurden. Der Tierschutzbeauftragte von Tönnies hatte die Tierärzte angezeigt.