Diesen Aufschub hat diese Woche der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) gewährt. Bislang war vorgesehen, dass bis Ende 2009 geborene Schafe und Ziegen spätestens ab 2012 unter die Einzeltiererfassung fallen - beispielsweise auf ihrem Gang zum Schlachthof. Für kleine Wiederkäuer, die nach dem 31. Dezember 2009 geboren wurden, gilt bereits heute die Pflicht zur Anbringung eines elektronischen Senders und zur Erfassung sämtlicher Transporte.
Hintergrund sind seuchenrechtliche Bestimmungen. Die Verlängerung der Fristen für ältere Tiere kam auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere Großbritanniens, zustande. Der britische
Bauernverband (NFU) begrüßte das Abstimmungsergebnis. Laut NFUAngaben können dadurch allein britische Schaf- und Ziegenhalter umgerechnet 4,7 Mio Euro bis 13,5 Mio Euro sparen. (AgE)