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22.01.2010 | 04:44 | Arbeitssicherheit 

Gefahr durch den Deckbullen

Kassel - Ställe oder Weiden mit Bullen dürfen nur mit Helfern betreten werden. Dabei sollte immer eine Treibhilfe mitgeführt werden.

Deckbulle
(c) proplanta
Bei Weidearbeiten kann der Ackerschlepper als „Rettungsinsel“ dienen. Auch im Laufstall sollte der Bulle fixiert werden. Die Fressfanggitter bieten sich als Einfanghilfe an. Ist dies nicht möglich, ist eine räumliche Trennung, zum Beispiel durch Absperrgitter, zwischen Mensch und Bullen sicherzustellen. Viele Betriebe halten eine Einzelbox vor, um die zu belegenden Kühe hineinzutreiben. Dies kann mit Hilfe von Trenngittern bewerkstelligt werden, ohne dass ein Mensch die Bullenbox betreten muss. Bei einem Neuoder Umbau des Kuhstalles sollte eine separate Box mit eingeplant werden. Dies ist auch in vielen Altgebäuden möglich.

Bullen dürfen nur mit einer Leitstange und einem Halfter mit Leitstrick geführt werden. Wichtig ist, dass der Leitstrick nicht um die Hand gewickelt wird. Leitstange und Führstrick müssen außerhalb der Box befestigt und gelöst werden.

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter und helfenden Familienangehörigen im Umgang mit Bullen ausreichend unterwiesen sind und die Sicherheits- und Verhaltensmaßnahmen einhalten. Die Technischen Aufsichtspersonen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beantworten auch vor Ort weitergehende Fragen. (lsv)
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