"Voraussetzung war die lange erwartete Zustimmung der EU zu den deutschen Aal-Managementplänen", so Frau Rumpf.
Hintergrund ist eine EU-Verordnung zum Schutz des Europäischen Aals aus dem Jahr 2007. Danach mussten alle Mitgliedsstaaten nachweisen, dass die Fischart Aal nachhaltig genutzt wird. Für jedes größere Flusseinzugsgebiet in Europa waren eigene Pläne aufzustellen; in Schleswig-Holstein betrifft das die Regionen Schlei-Trave und Eider sowie anteilig auch das Elbegebiet. Die jetzt in Kraft getretene Landesverordnung berücksichtigt zusätzlich, dass der Europäische Aal seit dem letzten Jahr auch Gegenstand des internationalen Artenschutzes ist, er unterliegt Handelsbestimmungen nach dem so genannten Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES).
Neu für die Praxis ist vor allem, dass alle Fischer, die dem Aal nachstellen wollen, sich bei der oberen Fischereibehörde dafür registrieren lassen müssen. In Küstengewässern wird die Aalfischerei zudem räumlich eingeschränkt. Die Durchführung der Aalfischerei ist künftig auch mit einigen Aufzeichnungspflichten verbunden, um den europarechtlichen Berichtspflichten nachkommen zu können.
"Für die meisten Fischer in Schleswig-Holstein ist das jedoch nicht neu, da die obere Fischereibehörde bereits seit einem Jahr den freiwilligen Einstieg in das Verfahren ermöglicht hatte", so Frau Rumpf. Für die Aalangler in unserem Land ändert sich durch die neue Verordnung nichts, lediglich beim Besatz sind Aufzeichnungen zu führen.
Entscheidend ist, dass mit der Verordnung nun eine mehrjährige Phase der Rechtsunsicherheit endet. Lange Zeit war befürchtet worden, dass es für Fischer und Angler zu massiven Einschnitten oder gar völligen Verboten der Aalfischerei kommen könnte. "Durch die positive Entscheidung der EU war es möglich, im Rahmen unserer landesrechtlichen Kompetenzen die Möglichkeiten zum Angeln und Fischen auf den Aal so weit wie möglich zu erhalten. Das Land Schleswig-Holstein setzt beim Schutz des Aals vor allem auf die massive Ausweitung der Besatzmaßnahmen, so stehen in den kommenden Jahren jeweils rund 150.000 Euro aus EU- und Landesmitteln für die Bestandsstützung zur Verfügung", erläuterte die Ministerin. Hinzu kommen erhebliche Eigenanteile der Fischer und Angler.
Mit der für die zweite Jahreshälfte 2010 geplanten Neufassung der Binnen- und Küstenfischereiordnung wird sich aller Voraussicht nach noch das Mindestmaß für den Aal verändern. Derzeit gelten noch überall im Land 35 Zentimeter als so genanntes Schonmaß, später ist dann eine Anhebung auf 45 Zentimeter geplant. Eine Abstimmung zwischen allen Bundesländern hatte ergeben, dass Mindestmaße von 45 bzw. 50 Zentimetern sehr guten Aalschutz gewährleisten, aber dennoch die Möglichkeiten zum Fischen und Angeln erhalten.
Ebenfalls in Kraft getreten ist eine Verordnung zur Verwendung von nicht heimischen Arten in der Aquakultur. Auch diese neue Landesverordnung dient der landesrechtlichen Umsetzung von EU-Recht. Anders als die neue Aalverordnung richtet sich diese Norm jedoch nur an den kleinen Kreis der Fischzüchter im Land. Diese müssen künftig, wenn sie nicht heimische und gebietsfremde Fischarten in ihren Teichen halten bzw. züchten wollen, ein Antragsverfahren bei der oberen Fischereibehörde durchlaufen.
Weitere Auskünfte zu beiden neuen Verordnungen erteilt die obere Fischereibehörde in Flintbek (Tel. 04347 / 704319). (PD)
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