(c) proplanta Zugleich soll die Freilandhaltung von Hühnern, Enten oder Gänsen wieder als Regelhaltung zugelassen werden, wie die «Saarbrücker Zeitung» (Freitag) berichtet. Dies gehe aus einem Entwurf zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung hervor.
Der letzte Fall der Geflügelpest wurde Anfang März 2009 bei einer erlegten Wildente bei Starnberg festgestellt. Daher sei es nun an der Zeit, vom bisherigen Grundsatz der Stallhaltung von Geflügel abzugehen, zitiert die Zeitung aus dem Verordnungsentwurf. Den Behörden wird zugleich die Möglichkeit eingeräumt, insbesondere bei Gefahr im Verzug die Stallpflicht wieder anzuordnen. (dpa)
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