Die am Freitag von der
EU-Kommission beschlossene Definition soll die Vorschriften über Honig mit den internationalen Standards in Einklang bringen. Mit dem neuen Status entfiele auch die Kennzeichnungspflicht, die für Zutaten in der EU gilt.
Allerdings darf Honig, der genetisch veränderte Pollen enthält, nach wie vor nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn dafür eine Zulassung gemäß den entsprechenden Vorschriften vorliegt.
Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil zur Klage eines deutschen Imkers gefordert, den tatsächlichen Status von Pollen in Honig zu klären. (eu-aktuell)