Aus der Antwort (
17/3798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
17/3597) geht hervor, dass den zuständigen Behörden ein angemessener Handlungsspielraum offen stehe, der bereits durch das Tierschutzgesetz gewährleistet werde. Nach dem Tierschutzgesetz sei es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn in der Folge bei deren Nachkommen Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. In ihrer Anfrage äußerten die Grünen die Ansicht, dass die Leistungssteigerung bei Nutztieren auf Kosten der Gesundheit der Tiere gehe. (hib/EIS/TYH)