Zudem solle es weitere Untersuchungen in der näheren Umgebung und bei Haltern geben, die
Junghennen des Geflügelhofes erworben hatten, teilte das Thüringer Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Das Sperrgebiet um den betroffenen
Betrieb soll in einem Umkreis von drei Kilometern eingerichtet werden, das Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern.
Der Geflügelhof hatte vor kurzem Tiere aus einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen zugekauft, wo ebenfalls die Geflügelpest - ein Influenza-A-Virus vom Subtyp
H5N8 - nachgewiesen wurde. Verdachtsfälle seien bislang aus den Kreisen Saale-Holzland, Weimarer Land und Erfurt gemeldet worden. «Eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden», hieß es in der Mitteilung.
In Betrieben, wo das Virus nachgewiesen wurde, muss das Geflügel getötet werden. Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen gilt sie als ungefährlich. Das Gesundheitsministerium rief Bürger dazu auf, gefundene tote Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt ihres Kreises zu melden.