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20.03.2021 | 12:19 | Vogelgrippe 

Stallpflicht für Geflügel in Hessen ausgeweitet

Wiesbaden - Zum Schutz vor der Vogelgrippe dürfen Geflügelhalter in Teilen Hessens ihre Tiere derzeit nicht frei laufen lassen.

Stallpflicht für Hühner
Mit dem Vogelzug steigt alljährlich das Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest. Auch in einigen hessischen Landkreisen werden Vorkehrungen getroffen, um Tierbestände vor der Seuche zu schützen. (c) proplanta
Sowohl im Vogelsbergkreis als auch im Landkreis und der Stadt Offenbach und im Kreis Groß-Gerau hatten die Veterinärbehörden in den vergangenen Wochen Stallpflicht für Hühner, Puten & Co. angeordnet.

Betroffen sind aber auch weitere Landkreise und Städte, in denen die Stallpflicht regional begrenzt gilt oder noch angeordnet werden soll, wie das hessische Umweltministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte.

Dazu gehören die Landkreise Kassel, Gießen, Bergstraße, Rheingau-Taunus, Wetterau, Main-Taunus, Darmstadt-Dieburg und Main-Kinzig sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Die sogenannte Aufstallungsanordnung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden müssen, in die keine Wildvögel eindringen können.

Vorgaben gibt es auch zur artgerechten Haltung während der Stallpflicht: Neben ausreichend Platz, Wasser und Futter müssen die Halter Wasservögeln beispielsweise eine «Badeeinrichtung» bieten. Geflügel, das sonst im Freiland gehalten wird, sollte Beschäftigungsmöglichkeiten bekommen. Das könne je nach Ausstattung auch Mehraufwand für die einzelnen Betriebe bedeuten, erklärte das Umweltministerium.

Landesweit war die Vogelgrippe nach Ministeriumsangaben bis zur Wochenmitte bei 35 Wildvögeln festgestellt worden, darunter vor allem bei Schwänen. So wurden in Biebesheim am Rhein (Landkreis Groß-Gerau) mehrere an der Seuche verendete Schwäne gefunden und eingesammelt.

Die betroffenen wassernahen Grundstücke seien abgesperrt und beschildert worden, dort gelte derzeit ein Betretungsverbot, sagte der Biebesheimer Bürgermeister Thomas Schell (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem müssten Hundehalter ihre Vierbeiner an der Leine führen, damit Wildvögel nicht aufgeschreckt werden und sich die Seuche dadurch gegebenenfalls weiterverbreiten kann.

Nach Einschätzung des Ministeriums dürften die positiven Nachweise des Geflügelpestvirus aus den verendet aufgefundenen Vögeln nur einen geringen Teil der infizierten Population ausmachen. Zwar gesund erscheinende, aber infizierte Wildvögel könnten das Virus vor allem über den Kot weiterverbreiten.

Auch fänden Wildvögel durch das anhaltend nasse und kalte Wetter weniger Futter, was zu mehr Bewegungen und Kontakten innerhalb der Population führe. «Derzeit muss deshalb mit einer weiteren Verbreitung der Influenzaviren gerechnet werden», hieß es.

Nach Angaben des Hessischen Bauernverbands ist die Geflügelpest bisher in diesem Jahr noch in keinem Nutztierbestand ausgebrochen. Die Halter hielten sich in aller Regel sorgsam an die Vorgaben, auch weil sie ein großes Interesse daran hätten, ihre Tiere vor einer Einschleppung des Virus zu bewahren.

Werde nur ein infiziertes Tier gefunden, ziehe das nämlich die Tötung des gesamten Bestandes nach sich und könne einen hohen wirtschaftlichen Schaden für den Halter bedeuten. «Deshalb ist größte Vorsicht geboten», sagte ein Bauernverbandssprecher.

Neben den Aufstallungsanordnungen sollten die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in betroffenen Regionen konsequent umgesetzt werden, so der Sprecher, darunter vor allem Hygienemaßnahmen wie das Tragen und regelmäßige Reinigen von Schutzkleidung und das Auslegen von mit Desinfektionsmittel getränkten Matten an den Eingängen der Ställe. Auch sollten keine fremden Personen in die Anlagen hineingelassen werden.

Nach Angaben des Hessischen Bauernverbands halten hessenweit rund 18.500 gewerbliche und private Halter in Hessen rund 2,1 Millionen Legehennen. Außerdem gibt es landesweit rund 740 Hähnchen-Mastbetriebe mit rund 1,5 Millionen Tieren sowie rund 430 Puten-Mastbetriebe mit rund 158.000 Tieren.

Sollte es zur Tötung von Nutztierbeständen kommen, ermittele ein Sachverständiger deren Wert, erläuterte der Sprecher. Die Tierseuchenkasse, in die die Halter Beiträge einzahlen, begleiche dann eine Hälfte des ermittelten Betrages, das Land komme für die andere Hälfte auf. Nicht ersetzt würden hingegen Umsatzausfälle, wenn etwa nach der Keulung eines Legehennen-Bestandes keine Eier mehr verkauft werden können. Hierfür müssten die Halter mit speziellen Versicherungen selbst Vorsorge treffen.

Für Legehennen-Halter, die die Eier normalerweise aus Freilandhaltung verkaufen, jetzt aber wegen der Vogelgrippe von der Stallpflicht betroffen sind, gilt eine Ausnahmeregelung, wie der Sprecher erläuterte. «In dieser besonderen Situation kann der Halter die Eier bis zu 16 Wochen lang weiter als Freilandeier vermarkten.»

Da es bisher lediglich in einer privaten Vogel-Haltung in Freiensteinau im Vogelsbergkreis einen Ausbruch der Seuche gegeben habe, seien die Verbraucher nicht betroffen, so der Sprecher. Gerade jetzt vor Ostern sei das eine wichtige Botschaft. «Die Halter haben ein hohes Interesse daran, die Verbraucher mit Eiern und Geflügelfleisch zu versorgen.»

Vogelgrippe-Fälle



dpa/lhe
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