Ab sofort gilt ein Verbot von Geflügel-Ausstellungen und -Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben. Wie das Ministerium am Montag in München mitteilte, soll auf diese Weise der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, so dass die Geflügelpest möglichst nicht in Geflügelhaltungen eingeschleppt werden kann.
Die drei Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln wurden in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land festgestellt. Zudem registrierte das Friedrich-Loeffler-Institut (
FLI) den Angaben nach kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding. Der
Betrieb wurde gesperrt und der
Tierbestand gekeult.
Seit Oktober breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus, bislang sind mehr als 280 Fälle nachgewiesen worden. Für Menschen ist das Virus vom Typ
H5N1 nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.