Strengere Vorgaben für die Kennzeichnung von Honig in Frankreich
Paris - In Frankreich gelten jetzt strengere Vorgaben für die Kennzeichnung von im Inland abgefülltem Honig. Angegeben werden müssen alle Ursprungsländer der enthaltenen Honige, geordnet nach ihrem Anteil am Gesamtgewicht.
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Für außerhalb Frankreichs abgefüllte Ware sind allerdings weiterhin Kennzeichnungen wie „Mischung von Nicht-EU-Honigen“, „Mischung von EU-Honigen“ oder „Mischung von EU- und Nicht-EU-Honigen“ ausreichend.
Der französische Imkerverband (UNAF) und die Verbraucherschutzorganisation „UFC - Que Choisir“ feierten die neuen Regelungen als „großen Erfolg“. Beide Organisationen hatten lange für die genauere Kennzeichnung geworben und drängen nun auf die Überarbeitung der maßgeblichen EU-Richtlinie, um auch bei Ware aus dem europäischen Ausland genauere Angaben vorschreiben zu können.
Angesichts des unlauteren Wettbewerbs durch den Import von ausländischen Honigen von geringer Qualität und zu niedrigen Preisen sei es höchste Zeit gewesen, die Vorschriften zur Etikettierung weiterzuentwickeln, erklärte UNAF-Präsident Christian Pons. Nun sei es an der französischen Regierung, auch auf europäischer Ebene Fortschritte zu erreichen.