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10.07.2010 | 17:08 | Tierschutz 

Tack: Tiere aussetzen verboten - Freunde und Tierheime helfen in der Urlaubszeit

Potsdam - Auch in den Ferien sollen Hund, Katze oder andere Heim- und Haustiere gut versorgt sein.

Tierschutz
(c) proplanta
„Alle reisewilligen Tierhalter sollten rechtzeitig für eine geeignete Unter­bringung der Tiere sorgen. Ferien dürfen kein Grund dafür sein, Haustiere auszusetzen und sich so seiner Halter- und Betreuungspflicht zu entziehen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke). Dies sei nach dem Tierschutzgesetz verboten und könne mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
 
Empfehlenswert ist die Unterbringung bei Freunden oder Bekannten, die den Tieren durch wiederholte Begegnung bereits vertraut sind. Eine andere Möglichkeit bietet sich mit der Unterbringung und Betreuung in einem Tierheim oder in einer Tierpension an.
 
Bei der Mitnahme von Haustieren ins Ausland sind entsprechende Vorbereitungen (Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, ggf. Gesundheitsbescheinigung nach Vorgaben der Drittländer bzw. vorherige Tollwutantikörper-Bestimmung bei Reisen in Drittländer mit Tollwutvorkommen) notwendig. Über die Bedingungen bei Fernreisen sollten rechtzeitig die Botschaften oder Konsulate der Reiseländer befragt werden.
 
Ministerin Tack weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass im Reiseverkehr nur die eigenen Haustiere mitgeführt werden dürfen. Insbesondere das Mitbringen von Hunden und Katzen aus den Urlaubsländern kann zu einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen und Tieren in Deutschland führen.
 
Auch sogenannte Flugpaten­schaften, bei denen Urlauber auf ihrer Rückreise Hunde im Auftrag von Tierschutz­organisationen aus dem Ausland mit nach Deutschland bringen sollen, sind unzulässig. „Solchen Bitten und Aufträgen sollte nicht entsprochen werden, da die Gefahr besteht, in Deutschland bisher nicht vorkommende Krankheiten einzuschleppen“, sagt Tack. (PD)
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