Es ist die erste grundlegende
Novellierung der Gebührenordnung seit mehr als 20 Jahren. Tierärztliche Leistungen werden damit teurer, ohne dass laut
Bundeslandwirtschaftsministerium die Mehrkosten für
Tierhalter beziffert werden könnten. Der
Bundesrat muss die
Verordnung noch beschließen.
In Krafttreten soll sie im Oktober dieses Jahres. Nach Angaben des Agraressorts passt die Verordnung die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den
Betrieb einer Tierarztpraxis an. Moderne Untersuchungsverfahren wie die Kernspintomografie seien für viele Tiere „ein Segen“, erläuterte das Ministerium.
Solche Verfahren müssten Tierärztinnen und
Tierärzte angemessen abrechnen können. Zwar würden die Kosten für die Behandlung von Tieren überwiegend steigen. Das ermögliche jedoch den Fortbestand vieler Tierarztpraxen und erhöhe die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste sowie der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung.
Die Anpassung der Gebührensätze erfolge auf wissenschaftlicher Basis, betonte das Ministerium. Eine Studie der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (
BLE) habe ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichten.