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02.06.2014 | 14:21 | Tierschutzgesetz 

Tiermisshandlung: Landwirtin zu Geldstrafe verurteilt

Schwedt - Weil sie eine Kuh nicht artgerecht gehalten hat, muss eine Landwirtin aus Linow (Ostprignitz-Ruppin) 1.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Tierschutzgesetz
(c) liveostockimages - fotolia.com
Das Amtsgericht Schwedt verurteilte die Frau am Montag wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das Gericht sprach die 53-Jährige in einem Fall für schuldig. In sechs weiteren Fällen wurde sie freigesprochen beziehungsweise das Verfahren eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ihm zufolge hat die Frau 2012 in Frauenhagen (Uckermark) eine Kuh nicht ausreichend mit Nahrung und Wasser versorgt. Ein Tierarzt musste das Tier einschläfern. Zeugen berichteten, dass ein Großteil der Rinder- und Pferdebestände unterernährt und in einem schlechten Zustand war. Tiere seien auch verendet.

Die Angeklagte hatte den Tierbestand eines Landwirtes übernommen, der schon mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war. Die Frau schwieg in dem Prozess. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 7.000 Euro gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. (dpa/bb)
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