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02.08.2014 | 09:57 | Tierschutz 
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Tierschutzbund in Mecklenburg-Vorpommern soll Verbandsklagerecht erhalten

Schwerin / Demmin - Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) will dem Tierschutzbund in Mecklenburg-Vorpommern das Verbandsklagerecht einräumen.

Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern
(c) proplanta
Das habe er bei einem Treffen mit Vertretern des Tierschutzbundes angekündigt, sagte die Landesvorsitzende Kerstin Lenz am Freitag der dpa.

Ein Sprecher bestätigte, dass das Ministerium die Voraussetzungen dafür erarbeite, dass die Organisation das Verbandsklagerecht erhalten kann.

Dies sei in der Regierungskoalition abzustimmen, auch der Landtag müsse zustimmen. Im Tierschutz, der seit 2002 im Grundgesetz verankert ist, hat im Land noch kein Verband das Klagerecht. Mit diesem können Verbände nicht eigene Rechte, sondern die der Allgemeinheit geltend machen.

Lenz zufolge würde der Verband dann besser gegen Massentierhaltungen und schlechte Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft vorgehen können.

Das Wichtigste sei aber, dass er schon im Vorfeld in Entscheidungen einbezogen werden müsste und Partner auf Augenhöhe sei. Klagerecht im Umweltbereich erhielten im Land der Naturschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesjagd- und Landesanglerverband, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und die Grüne Liga. (dpa/mv)
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STDTH schrieb am 03.08.2014 13:05 Uhrzustimmen(68) widersprechen(59)
Verbandsklagerecht für Organisationen, damit diese Behörden unter Druck setzen können, Akteneinsicht in Bürgerakten bei Behörden erhalten, Klagerecht für Organisationen die nur nach ihrer Ethik und Moral betrachten, Klagerecht für Organisationen damit diese anderen Organisationen Hilfestellung geben können - für Organisationen die offen zugegen das Gewalt ein legitimes Mittel ist, die gemeinnützigkeit vortäuschen um sich ihre eigenen Taschen zu füllen ... Armes Deutschland, das solchen Organisationen eine Waffe unkontrolliert in die Hand gibt ... Verbandsklagerecht geht auch gegen Arbeitsplätze, gegen Privatpersonen, Behörden ....
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