STDTH schrieb am 03.08.2014 13:05 Uhr | (68) (59) |
Verbandsklagerecht für Organisationen, damit diese Behörden unter Druck setzen können, Akteneinsicht in Bürgerakten bei Behörden erhalten, Klagerecht für Organisationen die nur nach ihrer Ethik und Moral betrachten, Klagerecht für Organisationen damit diese anderen Organisationen Hilfestellung geben können - für Organisationen die offen zugegen das Gewalt ein legitimes Mittel ist, die gemeinnützigkeit vortäuschen um sich ihre eigenen Taschen zu füllen ... Armes Deutschland, das solchen Organisationen eine Waffe unkontrolliert in die Hand gibt ... Verbandsklagerecht geht auch gegen Arbeitsplätze, gegen Privatpersonen, Behörden ....