«Gerade bei einer effektiven
Tierseuchenbekämpfung brauchen wir eine schnelle und reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Kreisen, aber auch mit dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium und dem Land», sagte sie.
Ziel sei es, dass im Fall eines kreisübergreifenden Tierseuchenausbruchs nicht jeder Kreis für sich alleine die Maßnahmen gegen die
Seuche entscheiden muss. «Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass durch die Fachaufsichtsbehörden Allgemeinverfügungen rausgegeben werden, die für alle Kreise gelten», erklärte Hinz zur Gesetzesnovelle. Eine zentrale Organisation sorge für weniger Reibungsverluste.