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13.12.2023 | 05:14 | Tiertransporte 

Verwaltungsgericht erlaubt trotz Landeserlass Rindertransport

Osnabrück - Trotz eines Erlasses des Landesagrarministeriums gegen Rindertransporte in Staaten außerhalb der EU hat ein Verwaltungsgericht einen solchen Transport erlaubt.

Rindertransport
Seit vielen Jahren werden Rindertransporte in Länder außerhalb der EU von Tierschützern kritisiert. Mit einem Erlass wollte das Land solchen Transporten einen Riegel vorschieben - Verwaltungsrichter haben jedoch Bedenken. (c) proplanta
Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab dem Eilantrag eines Unternehmers statt und kassierte damit eine vom Landkreis Emsland ausgesprochene Untersagung des Transports von 105 trächtigen Rindern nach Marokko, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Die Tiere sollen am 18. und 19. Dezember in das nordafrikanische Land transportiert werden. Die Entscheidung der Osnabrücker Verwaltungsrichter ist noch nicht rechtskräftig und kann vorm Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Der Landkreis war vom Agrarministerium zum Verbot des Transports angewiesen worden. Das Ministerium hatte einen Erlass herausgegeben, womit die aus Tierschutzsicht umstrittenen Rindertransporte in Nicht-EU-Länder deutlich eingeschränkt werden sollten.

Aus Sicht des Osnabrücker Verwaltungsgerichtes sind allerdings weder der Landkreis noch das Landesministerium für einen solchen Erlass zuständig. Dem Ministerium bleibe nur die Möglichkeit, auf den Erlass einer entsprechenden Verordnung durch das Bundesministerium hinzuwirken, hieß es in der Begründung. Die Verwaltungsrichter argumentierten, dass es für ein Verbot eines Rindertransports eine konkrete Gefahr eines tierschutzrechtlichen Verstoßes geben müsse. Der angefochtene Bescheid enthalte jedoch keinen konkreten Anhaltspunkt dafür.

Die Tiere sind für eine Molkereigenossenschaft in Marokko bestimmt. Das Ministerium in Hannover geht davon aus, dass die Tiere in Marokko und weiteren Staaten früher oder später ohne Betäubung geschlachtet werden. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts reicht es aber nicht aus, dass die Behörden für ein Transportverbot nur pauschal auf die Gefahr einer solchen Tötung verweisen. Für ein Transportverbot müsse eine konkrete Gefährdung vorliegen. Diesen Nachweis müsse die Behörde in Deutschland erbringen.

Es sei hingegen nicht die Aufgabe des Transporteurs, nachzuweisen, dass es in Marokko nicht zu Verstößen gegen deutsches Tierschutzrecht komme, hieß es vom Verwaltungsgericht. Agrarministerin Miriam Staudte sagte, ihr Ministerium werde den Landkreis anweisen, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Es gebe einen grundsätzlichen Klärungsbedarf in der Sache. «Ich halte unsere Argumentation zur konkreten Gefahr einer Schlachtung ohne Betäubung für schlüssig und begründet: Weder landet eines der exportierten Tiere im Gnadenhof, noch wird es in die EU zurücktransportiert», teilte die Grünen-Politikerin mit.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten forderte ein bundesweites Verbot von Lebendtierexporten außerhalb der EU. Laut verschiedener Rechtsgutachten sei ein solches Verbot möglich, auch eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes biete dazu Gelegenheit.
dpa/lni
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