Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
13.12.2023 | 00:01 | Tiermisshandlung 
Diskutiere mit... 
   1   2

33 tote Rinder - Anklage gegen Landwirt erhoben

Traunstein - Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gegen einen Landwirt aus Oberbayern Anklage erhoben wegen Tiertötung und quälerischer Tiermisshandlung jeweils durch Unterlassen.

Tierquälerei
(c) proplanta
Der 48 Jahre alte Mann stehe im Verdacht, die von ihm auf seinem Hof nahe dem Chiemsee im Landkreis Rosenheim gehaltenen Rinder nicht angemessen untergebracht, versorgt und gepflegt zu haben, teilte die Behörde am Dienstag mit. 33 Rinder seien verendet, 89 weiteren erhebliche Leiden zugefügt worden.

Die Staatsanwaltschaft fordert nach eigenen Angaben neben einer tat- und schuldangemessenen Strafe ein langjähriges Tierhalteverbot für den Angeschuldigten, um weitere Tierschutzvergehen zu verhindern. Das Amtsgericht Rosenheim muss über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.

Der Landwirt habe sich den Ermittlern gegenüber zu den Vorwürfen nicht geäußert, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die «katastrophalen Zustände» seien im Mai 2023 entdeckt und die überlebenden Tiere in Sicherheit gebracht worden. Schon bei früheren Kontrollen habe es erhebliche Mängel bei der Tierhaltung gegeben.

Im Stall sei die Gülle bis zu 30 Zentimeter hoch gestanden, die Tiere seien verwahrlost, verdreckt und schlecht ernährt gewesen. 33 Rinder seien bereits tot und teils stark verwest gewesen. Die noch lebenden Tiere hätten einen extrem starken Gülle- und Verwesungsgeruch sowie die Anwesenheit der verendeten Herdenmitglieder ertragen müssen, hieß es. «Ohne eine Möglichkeit, aus der Situation zu entfliehen.»

Der Tierhalter habe es unterlassen, die Rinder angemessen zu ernähren und zu pflegen und habe deren Leiden und Tod zumindest billigend in Kauf genommen. Bei pflichtgemäßer Versorgung wäre sämtlichen Tieren ein möglicherweise monatelanges Leid erspart geblieben und die 33 verendeten Rinder «hätten relevant länger gelebt».
dpa/lby
Kommentieren Kommentare lesen ( 1 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
maximilian schrieb am 18.12.2023 15:56 Uhrzustimmen(1) widersprechen(0)
Es wird Zeit, die volle Strenge des Tierschutzgesetzes abschreckend anzuwenden. 3 Jahre Gefängnis sind gerade richtig. Und mindestens 5 Jahre Tierhaltungsverbot.
  Weitere Artikel zum Thema

 Hessen will Weidetierhaltern besser gegen Wölfe helfen

 Verweste Schweine - Behörde prüft Entzug von Schlachtzulassung

 33 Rinder verendet - Zwei Jahre Bewährung für Landwirt

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 33 Rinder verendet - Urteil gegen Landwirt erwartet

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken