Angesichts eines Ausbruchs im Kreis Meißen im Nachbarland seien Schutzgebiete (Restriktionszonen) erweitert worden, teilte der Kreis am Freitag mit. Er erließ eine weitere Tierseuchen-Allgemeinverfügung. Es werde wegen der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) auch eine verstärkte
Bejagung auf
Schwarzwild angeordnet, hieß es.
In den ASP-Schutzgebieten gelten Einschränkungen etwa für Schweinehalter. Der bundesweit erste Fall der Afrikanischen Schweinepest war im September 2020 bei einem
Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden.