Das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel, insbesondere über den Vogelzug sei derzeit hoch, teilte das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems in seiner ersten Risikobewertung zur Einschleppung des H5N8-Erregers mit. Begründet wird die Einschätzung mit dem Fund einer infizierten Wildente am 17. November auf der Insel Rügen, dem noch nicht abgeschlossenen Herbstvogelzug und dem bevorstehenden Winterzug von Wildvögeln aus Sibirien.
Angesichts der
Vogelgrippe muss bislang unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern sowie in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Brandenburgs, Schleswig-Holsteins und des Saarlands alles Geflügel eingesperrt werden.
Die Experten empfehlen in ihrer Analyse eine «risikobasierte» Aufstallung von Geflügel, «zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden». Neben den Wildvögeln wird auch in der illegalen Einfuhr aus Drittländern ein Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe nach Deutschland gesehen. Dazu zählt die illegale Einfuhr von Vögeln oder von Lebensmitteln aus Geflügel aus Ländern, die bereits von H5N8 betroffen sind.
Gänse-Halter hatten am Dienstag eine Ausnahme von der in vielen Regionen Deutschlands verordneten Stallpflicht gefordert. Es gebe keine ausreichenden Stallkapazitäten, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands Bäuerliche Gänsehaltung, Lorenz Eskildsen, der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch). Eskildsen verwies darauf, dass die Schlachtungen der Gänse für das anstehende Weihnachtsfest bereits angelaufen seien. «In drei bis vier Wochen hat sich das Problem erledigt. Wir fordern daher Ausnahmen.»
In Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Niederlanden und Großbritannien waren in den vergangenen Wochen Fälle des gefährlichen Vogelgrippe-Erregers H5N8 aufgetreten.
Erkrankungen von Menschen, die dem Subtyp H5N8 ausgesetzt waren, sind bisher nicht bekanntgeworden. Die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch H5N8 wird deshalb vom FLI als «sehr gering» angesehen. Risikoberufsgruppen, die in Ausbruchsbetrieben tätig waren, sollten jedoch nach einem Kontakt für zehn Tage unter Beobachtung gestellt werden, heißt es in der Bewertung des FLI. (dpa)