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27.06.2013 | 05:59 | Fluthilfe 

Verbraucherzentrale bemängelt Vergabepraxis der Soforthilfe

München - Die Verbraucherzentrale Bayern hat die uneinheitlichen Vorgaben zur Auszahlung von Soforthilfen für die Hochwasseropfer kritisiert.

Hochwasser-Hilfe
(c) proplanta
Im Landkreis Deggendorf müssten Geschädigte, deren Haus in einem unversicherbaren Gebiet liegt, eine Bescheinigung einer Versicherung vorlegen, dass ihr Gebäude tatsächlich nicht versichert werden konnte. «Das hat mit unbürokratischer Hilfe nichts zu tun», sagte Versicherungsexperte Sascha Straub am Mittwoch. Das sei eine «echte Zumutung» für die Betroffenen.

Die Verbraucherzentrale fordert, dass die Versicherungen den Landkreisen Daten zur Verfügung stellen, welche Regionen zur sogenannten Gefährdungsklasse 4 gehören - so dass die Häuser dort nicht versichert werden können. Dann müsste nicht mehr jeder einzelne bei einer Versicherung vorstellig werden.

Straub vermutet, dass die bestehende Regelung vor allem dem Geschäftssinn der Versicherer geschuldet ist: «Die Situation könnte dazu genutzt werden, Betroffene als Neukunden für andere Versicherungssparten zu gewinnen.» Außerdem könnten die Versicherungen so Daten gewinnen, um künftig noch genauer zu wissen, welche Regionen ein besonders hohes Hochwasserrisiko haben.

Das Sofortgeld von 1.500 Euro werde in Bayern recht problemlos ausgezahlt. Schwierig werde es bei den weitergehenden Soforthilfen - etwa für Schäden am Hausrat oder durch Öl oder bei den Härtefondsgeldern. Die Verbraucherschützer fordern hier landesweit einheitliche Regelungen. Mancherorts würden für Härtefälle bis zu 20.000 Euro gezahlt, in anderen Landkreisen seien die Hilfen unbegrenzt. «Wir haben hier ein Sammelsurium an Regelungen», kritisierte Straub.  
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