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02.10.2013 | 06:43 | Schäden in der Fischwirtschaft 

Abschuss von Kormoranen trotz Schutz möglich

Potsdam - In Brandenburg ist weiterhin der Abschuss von Kormoranen möglich. «Wir sind heilfroh», sagte der Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg am Dienstag.

Jagd auf Kormorane
(c) proplanta
Die alte Verordnung war Ende September ausgelaufen. Eine neue Verordnung, die zum Schutz der Fischerei einen Abschuss erlaubt, gilt seit 1. Oktober.

Es gehe aber nicht darum, die Vögel zu töten, sondern die Schäden zu begrenzen, sagte Dettmann. Problematisch seien nicht die 1.800 Brutpaare in Brandenburg, die hier ihren Nachwuchs aufziehen. Sorgen bereiteten die aus dem Ostseeraum stammenden 150.000 Brutpaare, die auf dem Weg in den Süden im Land Station machten.

Ein Vogel fresse am Tag etwa 500 Gramm Fisch, sagte Dettmann. Nach Berechnungen verursachten Kormorane der Brandenburger Fischwirtschaft im vergangenen Jahr einen Schaden von rund einer Million Euro. Von den einst von Fischern und Anglern ausgesetzten drei Millionen Aalen sollen allein in der Havelregion 300.000 Fische den Kormoranen zum Opfer gefallen sein.

Nach Angaben des Umweltministeriums können nun weiterhin Vögel in einer Entfernung von nicht mehr als 500 Metern von bewirtschafteten Teichen mit Fischereirecht geschossen werden. Während der alljährlichen Brutzeit dürfen aber nur Vögel getötet werden, die nicht am Brutgeschäft beteiligt sind. Den Abschuss dürfen nur Jäger übernehmen. (dpa/bb)
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