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09.02.2019 | 13:59 | Wildschweinplage 

Fallen zur Jagd von Wildschweinen in Brandenburg zugelassen

Potsdam - Angesichts der drohenden Gefahr vor der Afrikanischen Schweinepest dürfen in Brandenburg Wildschweine auch mit Fallen gejagt werden.

Wildschweinplage in Brandenburg
(c) proplanta
In dem Geviert mit stabilen Matten werden die Tiere mit Mais oder Eicheln angelockt, sagte Jan Engel, einer der Sprecher des Landesbetriebs Forst, am Mittwoch. Der Jäger werde durch die Aufnahme einer Wildkamera alarmiert. Er könne dann einen Mechanismus auslösen und das Gatter schließen, sagte er.

Am Ende werden die Tiere durch einen gezielten Schuss des Jägers aus kurzer Entfernung geschossen, sagte Engel. Nach Angaben des Umweltministeriums wurden bislang 43 Anträge von Jagdausübungsberechtigten auf die sogenannten Saufänge gestellt. 39 wurden genehmigt.

Im Nationalpark Unteres Odertal läuft nach Angaben des Landesbetriebs ein Modellprojekt. Insgesamt zwölf Saufänge werden bereits vom Landesbetrieb im Auftrag des Ministeriums geführt. Nach den Angaben ist es dadurch möglich, tierschutzgerecht Bachen mit ihrem Nachwuchs zu entnehmen.

Jäger erhalten 50 Euro für jedes erlegte Wildschwein. In der Saison 2015/2016 wurden 71.400 Wildschweine erlegt. Zudem gibt es eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro für die Entnahme von Proben von entdeckten toten Wildschweinen.

Die Schweinepest ist eine Viruserkrankung und wird von Tier zu Tier übertragen. Wildschweine gelten als Übertragungsträger.
dpa/bb
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