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26.05.2010 | 23:35 | Überschwemmungen 

Hochwasserschutz an Oder, Elbe und Donau nach wie vor mangelhaft

Berlin - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die zu zögerliche Umsetzung der nationalen und europäischen Hochwasserschutzgesetze durch die Oder-Anrainer Polen und Deutschland für die gegenwärtigen Hochwasserrisiken verantwortlich gemacht.

Hochwasserschutz an Oder, Elbe und Donau nach wie vor mangelhaft
Mit den nach der letzten Hochwasserkatastrophe von 1997 für Schutzmaßnahmen ausgegebenen Geldern seien in den Überschwemmungsgebieten vor allem Gebäude und Verkehrswege wiederhergestellt worden. Hunderte Millionen Euro seien zudem in rein technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deichverstärkungen, den Bau von Rückhaltebecken und Uferbefestigungen geflossen. Zur Vorbeugung vor Überflutungen und für den ökologischen Hochwasserschutz durch Rückdeichungen sei zuwenig getan worden. Dies liege am mangelnden politischen Willen und am Druck der Bau- und Agrarlobby. Außerdem fehlten geeignete Strategien zur Anpassung an die wegen der Klimaerwärmung auftretenden extremen Hoch- und Niedrigwasserstände der Flüsse.  

Winfried Lücking, BUND-Experte für Hochwasserschutz: „Den Flüssen mehr Raum geben, das war die erklärte Absicht von Bundes- und Länderregierungen, als deren Spitzenpolitiker 1997 und auch 2002 in Gummistiefeln auf den geborstenen Deichen an Oder, Elbe und Donau standen. Die Deiche wurden dann zwar erhöht, die Flüsse erhielten aber nur wenig zusätzlichen Raum, in den nächste Hochwasser ausweichen können. In der Vergangenheit wurden den Flüssen vier Fünftel ihrer ursprünglichen Überschwemmungsfläche genommen, bis heute erhielten sie nicht einmal ein Hundertstel zurück.“
 
In Deutschland seien es vor allem die Bundesländer gewesen, die das nationale Hochwasserschutzgesetz verwässert hätten. Sie verhinderten ein generelles Bauverbot in Flussauen und stärkere Restriktionen bei der landwirtschaftlichen Nutzung potentieller Überschwemmungsflächen. Den flussnahen Grünlandumbruch habe man sogar erleichtert. Lücking: „Vorbeugender Hochwasserschutz darf sich nicht darin erschöpfen Stauanlagen zu bauen oder Deiche zu erhöhen. Dies suggeriert den Anwohnern zwar mehr Sicherheit, erhöht aber die Gefahr stärkerer und höherer Flutwellen am Unterlauf der Flüsse.“
 
Neben klimatischen Ursachen mit extremen Wetterfolgen macht der BUND die in der Vergangenheit erfolgten Begradigungen und Verengungen der Flüsse für die steigende Hochwassergefahr verantwortlich. Die Nutzung ursprünglicher Uferflächen für Verkehrswege-, Gewerbe- und Siedlungsbauten gehe mit dem Verlust der Flussauen einher. Hinzu kämen großräumige Bodenverdichtungen durch die industrielle Landwirtschaft.
 
Die seit Ende 2007 geltende EU-Hochwasserrichtlinie habe den Auen leider keinen zusätzlichen Schutz gebracht. Außerdem könne jeder EU-Mitgliedstaat allein entscheiden, wie er bei der Bewertung und Kartierung von Hochwasserschutzgebieten und bei Maßnahmen zur Abwehr der Hochwassergefahr vorgehe. Grenzüberschreitende Strategien zur ökologischen Hochwasservorsorge seien die Ausnahme.
 
Entlang der Oder existiere zwar ein internationales Programm für den Hochwasserschutz. 70 Prozent der Ausgaben würden jedoch auch hier in Deich- und Dammbaumaßnahmen fließen. Obwohl nach der Flutkatastrophe von 1997 die Einrichtung von 6.000 Hektar zusätzlicher natürlicher Rückhalteflächen angekündigt worden seien, habe man lediglich 60 Hektar neue Überflutungsflächen geschaffen.
 
Hochwasserschutz wird nach Auffassung des BUND oft als reines Programm zur Ankurbelung der Bauwirtschaft gesehen. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen unterstützten deshalb fast ausschließlich technische Hochwasserschutzmaßnahmen. Der Schutz der Flussauen spiele leider sowohl finanziell als auch in den öffentlichen Verlautbarungen der Landespolitiker nur eine marginale Rolle. Auf die Tagesordnung gehöre endlich eine Überprüfung aller Subventionstatbestände, die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hätten. (bund)
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