Erstmals sind die Jahresmittelwerte der Ammoniakbelastung ausgewiesen. Zum Schutz der empfindlichen Ökosysteme vor schädlichen Ammoniakkonzentrationen müssen beispielsweise Tierhaltungsanlagen gemäß gesetzlicher Vorgabe Mindestabstände zu diesen Schutzgütern einhalten. Bei Genehmigungsverfahren sind daher konkrete Kenntnisse über die örtlichen Ammoniaksituationen eine elementare Voraussetzung.
Neben den Ammoniakkonzentrationen sind die Kenngrößen von Stickstoffdioxid, Gesamtstaub, Feinstaub PM10 und PM2,5, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Ozon ausgewiesen. Benzo(a)pyren, Ruß und verschiedene Schwermetalle sind als Staubinhaltsstoffe ebenfalls aufgeführt.
Die tabellarische Zusammenstellung steht zum Download unter
http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/ zur Verfügung. (lubw)