Wie das Regierungspräsidium Freiburg am Dienstag mitteilte, bleibt das Töten der Fischfresser in der Regel in Natur- und Vogelschutzgebieten verboten. Für die Jagd gelten enge räumliche Beschränkungen und strenge Auflagen. Zudem sei sie nur vom 1. September bis zum 15. März 2011 genehmigt. Aus Sicht des Naturschutzbundes NABU bedeuten die Regelungen des Regierungspräsidiums hingegen, dass der Kormoranabschuss auch in weiten Teilen der Schutzgebiete zulässig ist. «Feuer frei auf ganzer Linie ist das Motto», kritisierte die Organisation.
Über den Kormoran streiten Fischer und Naturschützer seit Jahren. Die Fischer machen den Vogel, der 300 bis 500 Gramm Fisch pro Tag vertilgt, für sinkende Fangerträge verantwortlich. Am Bodensee-Untersee leben nach Angaben des Regierungspräsidiums im Sommer 350 bis 450 Kormorane. Im Winter sind es 400 bis 550 Tiere. In der vergangenen Saison wurden 81 Kormorane getötet. Wo und wann der Fischfresser geschossen werden darf, ist genau festgelegt. So ist am Untersee das große Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried ausgenommen.
Jäger müssen Mindestabstände zu großen Ansammlungen von Wasservögeln und zu den Schutzgebieten einhalten. Um den Nachwuchs zu begrenzen, dürfen andererseits junge Kormorane an Netzen und Fischreisern zu bestimmten Zeiten erlegt werden. Die Regelungen des Regierungspräsidiums Freiburg gelten auch für eine etwa 50 Kilometer lange Strecke des Rheins und das obere Wutachtal. (dpa)