(c) proplanta Anlieger dürften nun nicht mehr ihre Pumpen anwerfen, um Felder oder Gärten zu beregnen, teilte das Landratsamt am Mittwoch mit. Die entsprechende Allgemeinverfügung gelte bis zum 30. September beziehungsweise bis auf Widerruf.
Auslöser sei der sinkende Grundwasserpegel in vielen nordsächsischen Oberflächengewässern. Der Landkreis kündigte an, das Verbot in den Sommermonaten verstärkt kontrollieren zu wollen. Verstöße könnten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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