Die Ende November erlassene
Verordnung verstoße gegen den
Artenschutz, teilte der Nabu am Dienstag in Hannover mit. Außerdem weiche Niedersachsen mit seiner Verordnung weit von Beispielen anderer Bundesländer sowie vom EU-Recht ab.
Mit der Wolfsverordnung hatte das Land einen unkomplizierteren Rahmen zum Abschuss von Problemwölfen geschaffen, die etwa Schutzzäune überspringen und Rinder und Pferde töten.
Die Zahl der
Wölfe in Niedersachsen stieg innerhalb eines Jahres von etwa 230 auf aktuell rund 350. Inzwischen gibt es landesweit 35 Rudel und zwei Paare, wie aus dem Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft hervorgeht. Trotz ausgebauter Schutzzäune wurden 2020 mehr Nutztiere gerissen als im Vorjahr. Es wird mit einer weiteren Zunahme der Wolfszahlen und wachsenden Problemen für Nutztierhalter gerechnet.
Umweltminister Olaf Lies (
SPD) sieht den Wolf in Niedersachsen nicht mehr als akut gefährdet an und möchte mit einer Studie bestimmen, welche Mindestzahl von Wölfen geschützt werden muss. Dies soll den Abschuss problematischer Tiere erleichtern.
Der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann warf dem Land vor, sich nicht den Herausforderungen eines Zusammenlebens mit dem Wolf zu stellen sondern den Schutz des Tieres aufzuweichen. Das Abschießen von Wölfen verhindere keine Nutztierrisse, sondern könne durch eine Zerstörung der Rudelstruktur in dem betroffenen oder Nachbargebiet sogar mehr davon zur Folge haben.
Minister Lies wies die Nabu-Vorwürfe zurück. Die Wolfsverordnung halte sich in allen Punkten an das
Bundesnaturschutzgesetz, erklärte er am Dienstag. Es gehe keineswegs um das Einrichten wolfsfreier Zonen, sondern lediglich um das Abschießen von den Wölfen, die in der
Kulturlandschaft Niedersachsens die größte Gefahr für die Akzeptanz und damit die langfristige Überlebensfähigkeit der Art darstellten.