Problemwolf von Löbau darf nicht abgeschossen werden
Dresden / Görlitz - Der sogenannte Problemwolf von Löbau genießt weiter eine Schonfrist.
Behörde: Voraussetzung für Wolfsabschuss liegen nicht vor. (c) chphotography86 - fotolia.com
Wie die Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie am Dienstag mitteilte, liegen die Voraussetzungen für seine Entnahme nicht vor. Das habe eine interne Revision ergeben.
Grund: Der erforderliche Schutz der Tiere in dem mehrfach vom Wolf heimgesuchten Wildgatter in Krappe bei Löbau sei nicht komplett gewährleistet, der Schutzzaun weise eine Schwachstelle auf. Er sei dort leicht nach außen geneigt und habe statt der erforderlichen 1,80 Meter nur eine Höhe von 1,60 bis 1,70 Meter.
Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer (CDU) äußerte Unverständnis über die Entscheidung. «Die jetzige Situation ist angesichts der erneuten Wolfsrisse von zwei Dammwildkälbern in der vergangenen Woche nicht mehr nachvollziehbar und weder gegenüber dem Tierhalter noch der Bevölkerung und den für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Jägern vermittelbar.» Er bleibe bei seiner Kritik, dass «die jetzige Wolfsmanagementverordnung in der Praxis untauglich ist und die Konflikte mit dem Wolf eher verschärft».
«Im konkreten Fall erwarte ich eine kritische Selbstreflexion der Fachstelle Wolf und eine Entschuldigung gegenüber dem Tierhalter, da davon auszugehen ist, dass auch nach erweiterten Schutzmaßnahmen erneute Übergriffe erfolgen werden», erklärte Meyer weiter.
Es gebe dringenden Handlungsbedarf seitens des Umweltministerium, um einen rechtssicheren Abschuss zu ermöglichen. Man brauche eine Regulierung des Wolfsbestandes über das Jagdrecht, wie das auch in anderen europäischen Ländern praktiziert wird.
Der Halter des Wildgatters mit Damwild hatte durchs Wolfsattacken schon mehr als zwei Dutzend Tiere verloren. Das Landratsamt hatte deshalb einen Abschuss genehmigt.