Beide Gesetzentwürfe betreffen Regelungen im sächsischen Naturschutz- und Wasserrecht. Sie werden nun an den Landtag überwiesen.
Das „Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform“ soll in 13 Fällen landesrechtliche Regelungen fortschreiben, die sonst durch das zum 1. März 2010 geänderte Bundesrecht wegfallen würden. Ziel ist es, sächsische Sonderregelungen beizubehalten, die sich in der Vergangenheit bewährt haben. Dazu gehören unter anderem Regelungen, die das Felsklettern im Elbsandsteingebirge weiterhin erlauben sowie die in Sachsen abweichend vom Bundesrecht geltende Breite von zehn Metern für Gewässerrandstreifen.
Das Gesetz zur „Vereinfachung des Landesumweltrechts“ soll bisher kaum genutzte staatliche und kommunale Vorkaufsrechte für wasser- bzw. naturschutzrechtliche Zwecke aufheben. Darüber hinaus sollen Wohngrundstücke und Kleingärten vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen werden.
Bis Mitte Januar waren beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 35 Stellungnahmen von Behörden, Vereinigungen und Verbänden eingegangen, die insbesondere die Einschränkungen bei der Geltung kommunaler Baumschutzsatzungen betreffen. Dabei wurde der
Gesetzentwurf von Kommunen und Umweltverbänden abgelehnt. Wirtschaftsverbände sowie die Verbände der Grundstücksgesellschaften und Wohnungsvermieter begrüßten die Veränderungen dagegen. Auch zahlreiche Bürger haben sich für die Einschränkung kommunaler Baumschutzsatzungen ausgesprochen. Mit der Verabschiedung im Kabinett gehen die Gesetzentwürfe an den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung. (PD)