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01.06.2018 | 15:11 | Abwasseraufbereitung 

Zwangsgelder für Italien wegen fehlender Kläranlagen

Luxemburg - Italien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen fehlender Kläranlagen hohe Millionenstrafen an die Europäische Union zahlen.

Kläranlage
EuGH verhängt Zwangsgelder gegen Italien wegen fehlender Kläranlagen. (c) proplanta
Neben einem einmaligen Pauschalbetrag von 25 Millionen Euro sollen nun jedes halbe Jahr mehr als 30 Millionen Euro fällig werden, bis in allen Gemeinden EU-Recht eingehalten wird. Das Urteil verkündete der EuGH am Donnerstag.

Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Schon 2012 hatte der Gerichtshof auf eine Klage der EU-Kommission festgestellt, dass die mangelhafte Abwasserentsorgung in 109 italienischen Gemeinden gegen EU-Recht verstoße. Sechs Jahre später verhängt der EuGH nun die Zwangsgelder, weil in 74 Gemeinden die vorgeschriebenen Kläranlagen oder Kanalisation immer noch fehlen.

Italien habe nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, stellen die Luxemburger Richter fest. Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Abwasserentsorgung lief laut EuGH bereits Ende 2000 aus, also vor mehr als 17 Jahren. Ab sofort werde deshalb jedes halbe Jahr bis zur vollständigen Umsetzung des Urteils von 2012 ein Zwangsgeld von 30,1 Millionen Euro fällig.

Darüber hinaus halte der Gerichtshof die Verhängung eines Pauschalbetrags von 25 Millionen Euro für angebracht, um eine Wiederholung von Verstößen gegen Unionsrecht zu verhindern. Italiens Vertragsverletzung sei besonders schwerwiegend, da fehlende oder unzulängliche Kanalisation oder Kläranlagen zu Umweltschäden führen könnten.
dpa
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