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Das Landgericht Itzehoe lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss vom 20. Januar (Aktenzeichen 8 KLs 1/13) ab, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sei das Gericht der Auffassung, dass die verarbeiteten Mischfettsäuren aus gebrauchten Altspeisefetten nach damaligem Recht an Nutztiere hätten verfüttert werden dürfen.
Der Grund: Die Altspeisefette seien selbst rein pflanzlicher Herkunft. Sie hätten lediglich durch die vorherige Verwendung Spuren von Stoffen tierischer Herkunft enthalten können: zum Beispiel beim Frittieren von Fleisch.
Die schlichte Möglichkeit, dass tierische Spuren nicht gänzlich auszuschließen seien, würden für einen strafrechtlichen Vorwurf nicht ausreichen. «Denn zu Gunsten der beiden Angeschuldigten muss davon ausgegangen werden, dass die verwendeten Mischfettsäuren nicht mit tierischen Stoffen verunreinigt waren, sondern sämtlich zum Beispiel nur zum Frittieren von Pommes Frites verwendet wurden», teilte Gerichtssprecher Bernhard Henneberg mit.
Dioxinfunde in Eiern und Geflügel hatten die Verbraucher Ende 2010 aufgeschreckt. Fast 5.000 Bauernhöfe mussten die Behörden damals bundesweit sperren. Zehntausende Schweine und Hühner wurden getötet.
Als Auslöser des Skandals galt der Futtermittelproduzent Harles und Jentzsch. Das Unternehmen hatte mit Dioxin belastetes Futterfett an mehrere Abnehmer in Deutschland geliefert. (dpa/lno)