Es geht um Bonbons in diesem Rechtsstreit, der erst das Münchner Landgericht und nun das Oberlandesgericht (OLG) beschäftigt hat. Genauer gesagt: es geht um deren Verpackung.
Die Klägerin, die bayerische Süßwarenherstellerin Wiedenbauer, wirft der Gegenseite vor, unrechtmäßig mit dem Freistaat zu werben. Die hat ihren Sitz zwar auch in Bayern, lässt aber in Österreich produzieren. Dass diese Firma ihre Naschereien trotzdem unter dem Namen «Alpenbauer» in Papier mit Rautenmuster hüllt, hält die Klägerin für einen irreführenden Bezug auf eine angeblich bayerische Herkunft.
In gleich zwei Verfahren wurde jetzt vor dem OLG verhandelt. Im ersten Fall ging es um ein weiß-blaues Rautenmuster auf den
Verpackungen und die gelbe Banderole mit der Aufschrift «Bayerische Bonbonlutschkultur», im zweiten in erster Linie um Verpackungen mit Rautenmuster unterschiedlicher Farbkombination und lediglich der Aufschrift «Bonbonlutschkultur».
Im ersten Fall bestätigte das OLG ein früheres Urteil des Landgerichts. Es sei denkbar, dass die Beklagte mit der Aufmachung ihrer Bonbons der Konkurrenz potenzielle Kunden abspenstig gemacht habe. Und wenn man mit «Bayerische Bonbonlutschkultur» werbe, gehe der Angesprochene davon aus, dass das Produkt auch aus Bayern kommt.
Die Beklagte nahm daraufhin die Berufung zurück. Sie muss nun unter anderem Auskunft über ihre Umsätze und Lieferanten geben, damit die Gegenseite einen Schadenersatz beziffern kann. Die strittige Werbung hatte sie bereits nach dem Urteil in erster Instanz eingestellt.
Mehr Zeit zum Überlegen brauchte das Gericht im zweiten Fall. Hier hatte das Landgericht die Klage abgewiesen. Allein das Rautenmuster, bei der Sorte «Milch & Honig» etwa in gelb und weiß, sei nicht irreführend, hieß es. Vor dem OLG argumentierte der Anwalt der Klägerseite, Christian Donle, nachdrücklich dagegen.
«Lebens- und
Nahrungsmittel werden vom Verbraucher hochgradig mit den Orten ihrer Herstellung und den geografischen Besonderheiten einer Region verbunden», sagte Donle. Die Rauten wiesen unmissverständlich auf das bayerische Staatswappen hin.
Diskutiert wurde auch der Name «Alpenbauer». «Wien liegt nicht in den Alpen», konstatierte der Anwalt. Die Gegenseite betonte, dass es sich bei «Alpenbauer» um einen Fantasienamen handele. «Die Frage ist: Was hat der Verbraucher für eine Auffassung? Ist das eine geografische Angabe - und sind damit Erwartungen an das Produkt verknüpft?», sagte Alex Weissschuh, Vertreter der Beklagten.
Am späten Nachmittag dann die Entscheidung: Der Senat änderte das Urteil des Landgerichts teilweise und verbietet es der Beklagten, künftig eine Verpackung mit Rautenmuster in Verbindung mit dem «Alpenbauer»-Schriftzug und der dazugehörigen Bergkette zu verwenden.
Für die Beklagte ein Schlag ins Gesicht. Man werde das endgültige Urteil abwarten und die Sache notfalls vor die nächste Instanz - also den Bundesgerichtshof - bringen, hieß es am Abend.
Übrigens: Die Reibereien zwischen den Parteien reichen schon länger zurück als der Rechtsstreit. Der Gründer und Inhaber der Bavarian Sweets GmbH, die die «Alpenbauer»-Bonbons vertreibt, hatte vor einigen Jahren die damals insolvente FFirma Wiedenbauer übernehmen wollen - doch deren heutige Geschäftsführer bekamen den Zuschlag.