Wie die Behörde dazu am Montag Woche (15.11.) mitteilte, soll die Einschätzung der Wissenschaftler die Entscheidungsträger auf dem Weg zu einem künftigen EU-weiten System für die
Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Produktverpackung unterstützen. Ein bestimmtes Modell für das Nährstoffprofil der Kennzeichnung werde jedoch nicht vorgeschlagen.
Laut
EFSA wird das Gutachten außerdem als Grundlage für die Beschränkung der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über
Lebensmittel dienen. Bei der Entwicklung der künftigen Kennzeichnung berücksichtigt werden könnte der Behörde zufolge unter anderem die hohe Prävalenz von
Übergewicht und Adipositas in Europa.
Vor diesem Hintergrund sei eine Verringerung der Energieaufnahme der europäischen Bevölkerung für die öffentliche Gesundheit relevant. Ebenfalls einfließen könnte gemäß dem Gutachtenentwurf die Aufnahme von gesättigten Fettsäuren, Natrium und zugesetztem oder freiem Zucker.
Bei den meisten Bevölkerungsgruppen würden die diesbezüglichen Ernährungsempfehlungen überschritten, was mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen in Verbindung gebracht werde. Ähnlich verhält es sich der EFSA zufolge mit dem überwiegend unzureichenden Anteil von Ballaststoffen und
Kalium in der
Ernährung der meisten Erwachsenen in der EU.
Gesundheit im Vordergrund
Laut dem Leiter der zuständigen EFSA-Sachverständigengruppe, Dr. Alfonso Siani, sollte die Auswahl von Nährstoffen und Nichtnährstoffen für ein Nährstoffprofilmodell in erster Linie von der Bedeutung für die öffentliche Gesundheit bestimmt werden.
Allerdings könnten auch andere Gründe entscheidend sein, beispielsweise um
Lebensmitteln Vorrang einzuräumen, auch wenn sich die Wissenschaft nicht zu 100 % sicher sei, ob ein vermehrter Verzehr aus Gründen der öffentlichen Gesundheit erforderlich sei.
Beispielsweise könnten Risikomanager beschließen, einige Omega-3-Fettsäuren in Nährstoffprofilmodelle aufzunehmen, um gemäß ihren Empfehlungen den Verzehr von Fettfischen zu fördern, auch wenn die Daten über die Aufnahme dieser Fettsäuren nicht genügten, um festzustellen, ob sie in ausreichenden Mengen verzehrt würden. Ernährungswissenschaftler und andere Sachverständige können sich noch bis zum 9. Januar 2022 an der Konsultation zu dem Entwurf des Gutachtens beteiligen.