(c) proplanta Das Kabinett in Rom verabschiedete am Dienstag (28.3.) einen Gesetzentwurf, wonach die Herstellung sowie der Vertrieb von Lebensmitteln und Tierfutter, die im Labor hergestellt worden sind, in Italien untersagt ist. Wer dagegen verstößt, soll mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro bis zu 10 % seines Umsatzes bestraft werden.
Wie Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida erklärte, will man mit diesem Verbot zum einen die Gesundheit der Bürger schützen, zum anderen die nationale, traditionelle Agrar- und Lebensmittelproduktion schützen. Der Minister wies darauf hin, dass die Maßnahme „auf Ansuchen der Landwirtschaftsverbände und der Landwirte sowie der Regionen und der Gemeinderäte - gleich welcher politischer Couleur - beruht“. Die Agrarverbände begrüßten denn auch ausdrücklich den Regierungsbeschluss. Coldiretti, der mitgliedsstärkste und engagierteste Landwirtschaftsverband im Kampf gegen das Laborfleisch, betonte, dass das geplante Verbot auch wirtschaftlich wichtig sei.
Damit werde der Wert der traditionellen Agrar- und Lebensmittelkette „gerettet“. Der Verband der kleineren Landwirtschaftsbetriebe CIA äußerte ebenfalls die Einschätzung, dass Laborfleisch die Agrarwirtschaft in ihrer jetzigen Form gefährde und damit auch die Biodiversität, heimische Zuchtrassen und ganze Ökosysteme. „Es besteht die konkrete Gefahr, dass die Landwirtschaft gestutzt wird, mit negativen Folgen vor allem für die ländlichen Gebiete, die kleinen Gemeinden und Ortschaften, für die die lokalen Agrar- und Lebensmittelprodukte die wichtigste Wirtschaftsquelle darstellen“, sagte CIA-Präsident Cristiano Fini.
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