Nach aktuellen Erkenntnissen besteht dafür jedoch kein
Anlass: Eine extreme Gesundheitsgefährdung kann nach Einschätzung des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ausgeschlossen
werden. Zudem ist festzuhalten, dass die erhöhte
Dioxinbelastung der
Futtermittel durch Eigenkontrollen und Selbstanzeige des Herstellers öffentlich
wurde. Dadurch konnte schnell reagiert und der Schaden begrenzt werden.
Dennoch erachtet es der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. für dringend
erforderlich, dass die durch Vermarktungsverbot, zusätzliche
Laboruntersuchungen und auferlegte Tötung von Tieren belasteten Betriebe
umgehend entschädigt werden. Futtermittellieferanten müssen für die gesamten
finanziellen Folgen aufkommen und unverzüglich die Rechnungsbeträge für die
dioxinhaltigen Futtermittel erstatten.
Ferner erwartet der Verband eine Koordinierung und Beschleunigung der
derzeitigen Untersuchungsmaßnahmen. Die betroffenen Betriebe brauchen
schnellstmöglich Klarheit darüber, ob und wie lange das bestehende
Vermarktungsverbot aufrechterhalten werden muss.
Die Regelungen des Verbraucherschutzes werden von Landwirten nicht in Frage
gestellt. Nur dürfen sie nicht für Fehler der Vorlieferanten in Misskredit
geraten. Oberste Prämisse der Landwirtschaft ist die Produktion von gesunden
Nahrungsmitteln. Deshalb ist die Politik gefordert, auch in den vorgelagerten
Bereichen für mehr Transparenz und Sicherheit zu sorgen. (lbv)