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05.01.2011 | 18:40 | Extreme Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen 

Sofortiger Schadensersatz für dioxingeschädigte Betriebe unabdingbar

Magdeburg - Die aktuellen Meldungen zur Dioxinbelastung in Futtermitteln für Hühner, Puten und Schweine verunsichern die Verbraucher in Deutschland.

Schadensersatz für dioxingeschädigte Betriebe
Nach aktuellen Erkenntnissen besteht dafür jedoch kein Anlass: Eine extreme Gesundheitsgefährdung kann nach Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ausgeschlossen werden. Zudem ist festzuhalten, dass die erhöhte Dioxinbelastung der Futtermittel durch Eigenkontrollen und Selbstanzeige des Herstellers öffentlich wurde. Dadurch konnte schnell reagiert und der Schaden begrenzt werden.

Dennoch erachtet es der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. für dringend erforderlich, dass die durch Vermarktungsverbot, zusätzliche Laboruntersuchungen und auferlegte Tötung von Tieren belasteten Betriebe umgehend entschädigt werden. Futtermittellieferanten müssen für die gesamten finanziellen Folgen aufkommen und unverzüglich die Rechnungsbeträge für die dioxinhaltigen Futtermittel erstatten.

Ferner erwartet der Verband eine Koordinierung und Beschleunigung der derzeitigen Untersuchungsmaßnahmen. Die betroffenen Betriebe brauchen schnellstmöglich Klarheit darüber, ob und wie lange das bestehende Vermarktungsverbot aufrechterhalten werden muss.

Die Regelungen des Verbraucherschutzes werden von Landwirten nicht in Frage gestellt. Nur dürfen sie nicht für Fehler der Vorlieferanten in Misskredit geraten. Oberste Prämisse der Landwirtschaft ist die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln. Deshalb ist die Politik gefordert, auch in den vorgelagerten Bereichen für mehr Transparenz und Sicherheit zu sorgen. (lbv)
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