Gemeinsam mit Vertretern aus Ministerium, Laves und Wirtschaft müssen nach Einschätzung von Landvolkpräsident Werner Hilse Schwachstellen in der Krisenkommunikation aufgearbeitet und eine noch bessere Kooperation aller Beteiligten erreicht werden. Mit einem effizienten Frühwarnsystem möchte das Landvolk Niedersachsen erneute Krisenfälle verhindern und ein Höchstmaß an Verbraucherschutz sicherstellen. Mit der Forderung nach einer offenen Deklaration von Futtermitteln sowie schärferen Kontrollen an der Quelle der Futtermittelfirmen und ihren Vorlieferanten geht der Berufsstand über die von Ministerin Ilse Aigner in die Diskussion gebrachten Vorschläge hinaus. Auch mit der strikten Trennung von Fetten und Ölen für die industrielle Nutzung von denen für Futterund Lebensmittel bei Verarbeitung, Lagerung und Transport, will das Landvolk strengere Maßstäbe anlegen als der Aktionsplan der Ministerin. Der komplette Forderungskatalog kann unter www.landvolk.net eingesehen werden.
Konsequenzen aus der Dioxinkrise und dem Krisenmanagement Forderungskatalog Landvolk Niedersachsen
- Kurzfristige Bereitstellung von Bürgschaften und Liquiditätshilfen für unverschuldet in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe.
- Einberufung einer Arbeitsgruppe von Vertretern von Ministerium, LAVES, Wirtschaft und Landvolk zur Aufarbeitung von Schwachstellen bei der Kommunikation und Kooperation der beteiligten Behörden und Wirtschaftsunternehmen nach Beendigung der aktuellen Krise. Ziel: Verschlankung und Beschleunigung sowie Verbesserung der Abläufe und Kooperation im Krisenfall, Etablierung eines effizienten Frühwarnsystems.
- Verschärfung der Futtermittelkontrollen an der Quelle bei den Futtermittelfirmen und deren Zulieferfirmen.
- Strengere Zulassungsvoraussetzungen und Registrierungspflicht für Firmen, die Futtermittel herstellen, lagern oder transportieren.
- Strikte Trennung bei Verarbeitung, Lagerung und Transport von Fetten / Ölen für Industrie und Futtermittel bzw. Lebensmittel.
- Farbliche Einfärbung von Fetten / Ölen, die nur für die Industrie zugelassen sind.
- Positivliste der für Futtermittel zugelassenen Inhaltsstoffe und offene Deklaration aller Bestandteile von Futtermittellieferungen an den Empfänger auf den Lieferscheinen.
- Zeitgleiche Auslieferung einer verplombten Probe des ausgelieferten Futtermittels an den Empfängerbetrieb.
- Verpflichtende durchgängige Nutzung und Verwendung der VVVO-Nummern der belieferten ldw. Betriebe und der Stall- bzw. Silobezeichnung auf Lieferscheinen von Futtermittelfirmen und den verplombten Proben und sowie bei den Futtermittelkontrollen im Rahmen der Eigen- und der LAVES-Kontrollen.
- Einrichtung eines ausreichend dimensionierten Haftungsfonds bzw. einer entsprechenden obligatorischen Versicherung der Futtermittelfirmen, die Schäden bei belieferten Landwirten auch bei Insolvenz des verursachenden Unternehmens oder vorsätzlichem bzw. kriminellem Handeln übernehmen. (LPD)
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