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14.07.2016 | 09:03 | Lebensmittel-Etiketten 

Viele Lebensmittel unklar beschriftet

Berlin - Angaben auf Lebensmittelpackungen sind aus Sicht der Verbraucherzentralen trotz mancher Nachbesserungen oft immer noch irreführend.

Lebensmittelkennzeichnung
Wie viel Mango ist in Mango-Saft? Wenn sie genauer auf die Flasche schauen, wundern sich viele Kunden: Drin ist vor allem Apfelsaft. Verbraucherschützer kritisieren nach wie vor zu unklare Etiketten. (c) proplanta
«Hersteller nutzen den gesetzlichen Spielraum zu oft für ihre Marketingzwecke aus - zu Lasten einer wahren und klaren Information», sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch in Berlin. Dabei zeige Kritik auch Wirkung, wie eine Auswertung ergab.

Bei 124 Produkten, von denen sich Kunden getäuscht sahen, wurden bei knapp der Hälfte Packungsangaben oder Rezepturen geändert - bei knapp einem Drittel allerdings nicht.

Größtes Ärgernis seien irreführende Versprechen zu Zutaten, die auf der Packungs-Vorderseite groß hervorgehoben werden, im Produkt dann aber nur in geringen Mengen zu finden sind. So sei in einem «Grünen Tee mit Zitrone» mehr Apfel- als Zitronensaft gewesen. Beschwerden gibt es auch über zweifelhafte Werbung mit Gesundheitsversprechen und mit traditionellen Rezepturen, obwohl Zusatzstoffe enthalten sind.

Für die vbzv-Auswertung überprüft wurden 124 Produkte, die 2014 auf dem Internet-Portal «Lebensmittelklarheit» der Verbraucherzentralen registriert wurden. Dort können sich Kunden melden, wenn sie sich von der Aufmachung einer Packung getäuscht sehen. Erkenntnisse des Portals sollen künftig auch in die Arbeit der Kommission einfließen, die Leitsätze für die Bezeichnung von Lebensmitteln erarbeitet.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) sagte, das vor fünf Jahren gestartete Portal rücke die Transparenz bei der Kennzeichnung weiter in den Fokus. Das Ministerium fördert das Projekt. Für die Jahre 2016 bis 2018 beträgt die Summe insgesamt 1,7 Millionen Euro.

Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft BLL begrüßte Informationen auf dem Portal. Es bleibe aber falsch, rechtlich korrekt gekennzeichnete Produkte aufgrund subjektiver Empfindungen einzelner Verbraucher vorzuführen.
dpa
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