Daher hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um geltende Gemeinschaftsvorschriften über den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt durchzusetzen. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs bekräftigte: „Die Kommission ist entschlossen, alles zu tun, damit die europäischen Verbraucher in den Genuss echter Wahlmöglichkeiten, besserer Preise und erhöhter Versorgungssicherheit kommen - Vorzüge, die nur ein offener, vom Wettbewerb geprägter Markt bieten kann.“ Deutschland verstößt u.a. gegen Verbraucherschutzklauseln, die ein Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher auf nationaler Ebene vorsehen.
Die ermittelten Verstöße betreffen das so genannte zweite Legislativpaket von 2003. Die häufigsten Mängel sind mangelnde Informationen seitens der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber, wodurch der effektive Zugang von Versorgungsunternehmen zu Netzen behindert wird, mangelnde Eignung des Netzkapazitätszuweisungssystems zur Optimierung der Netznutzung für die Elektrizitäts- und Erdgasübertragung in den Mitgliedstaaten und mangelnde grenzüberschreitende Koordinierung und Zusammenarbeit der Stromübertragungsnetzbetreiber und der nationalen Behörden. Zudem war das Bemühen der Erdgasübertragungsnetzbetreiber unzureichend, maximale Kapazität zur Verfügung zu stellen, um optimale Möglichkeiten für den Markteintritt und den Wettbewerb zu sichern.
Effektive Durchsetzungsmaßnahmen der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die EU-Verordnungen fehlten, einschließlich fehlender effektiver Sanktionen auf einzelstaatlicher Ebene. Und schließlich fehlten Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher auf einzelstaatlicher Ebene. Ohne transparente, einfache und wenig kostenaufwändige Verfahren für den Umgang mit den Beschwerden kann es dazu kommen, dass die Verbraucher zögern, die Möglichkeiten des Binnenmarkts aktiv zu nutzen.
Die Kommission hat die Verwirklichung des Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes zu einem der Schwerpunkte ihrer Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie erklärt. Eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Versorgung mit Energie wird nicht möglich sein ohne offene, vom Wettbewerb geprägte Energiemärkte, die es europäischen Unternehmen ermöglichen, europaweit miteinander in Konkurrenz zu treten. Die Verwirklichung eines europäischen Energiemarktes wird ein Schlüsselfaktor für die Verbesserung der Versorgungssicherheit und die Ankurbelung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU sein.
Alle Informationen im Einzelnen finden Sie
hier und
hier.
Ein
Länderbericht gibt Aufschluss über die Verstöße in Deutschland.
Weitere Informationen zum Binnenmarkt für Gas und Elektrizität gibt es auf der
Seite der EU-Kommission. (PD)