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22.10.2014 | 18:02 | Fehlverhalten 

Besoffen auf der Pirsch

Leipzig - Weil er betrunken auf die Jagd gegangen ist, verliert ein Jäger aus Köln seinen Waffenschein.

Auf der Jagd
Erst trank er Schnaps und Rotwein, dann ging er auf die Pirsch. Dabei erlegte ein Jäger aus Köln mit einem Schuss sogar einen Rehbock. Doch auf der Fahrt nach Hause hatte er weniger Glück. (c) proplanta
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die Polizei hatte ihm 2010 die Waffenbesitzkarte entzogen, weil er nach dem Konsum von Wein und Wodka auf die Pirsch gegangen war. Vom Hochsitz aus hatte er mit einem einzigen Schuss einen Rehbock erlegt.

Doch auf der Heimfahrt geriet er in eine Verkehrskontrolle. (Az: BVerwG 6 30.13) «Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch, wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt», entschied das Gericht. Sorgfältig und sicher gehe mit Waffen nur um, wer keinen Alkohol getrunken habe.

Wer einen halben Liter Rotwein und ein Glas Wodka trinke und dann eine Waffe in die Hand nehme, der nehme in Kauf, dass andere verletzt werden könnten, hatte der Vorsitzende Richter des 6. Senats schon während der Verhandlung gesagt. Der Rechtsvertreter des Jägers hatte unter anderem argumentiert, dass seinem Mandanten außer dem Alkoholgenuss kein weiteres Fehlverhalten zur Last gelegt werden könne.

Ein Sprecher des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen hatte vor Prozessbeginn betont, die Regelungen im Verband seien ganz klar: «Vor, während und nach der Jagd gibt's keinen Alkohol.» Alkoholverzicht, während eine Waffe geführt wird, sei bei den Jägern gelebte Praxis. Es wäre der Gesellschaft auch nicht zu vermitteln, warum es Ausnahmen geben sollte. (dpa)
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