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06.05.2010 | 13:30 | Wald-Wild-Gutachten 
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DJV lehnt einseitige Forderungen nach Wald vor Wild ab

Bonn - In einem Pressegespräch wurde am 5. Mai in Berlin das Gutachten „Der Wald-Wild-Konflikt – Analyse und Lösungsansätze vor dem Hintergrund rechtlicher, ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge" vorgestellt.

DJV lehnt einseitige Forderungen nach Wald vor Wild ab  – Jäger regen gemeinsames Vorgehen mit BfN und der Forstwirtschaft an
Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hatten das Gutachten bei der Universität Göttingen und der Technischen Universität München in Auftrag gegeben. Die Studie sollte „eine sachliche Analyse der Verbisssituation in deutschen Wäldern liefern und damit die Grundlage für einen konsequenten Weg zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts bilden“.

Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) zeigt sich darüber verärgert und erstaunt, dass die Hauptadressaten - nämlich die Jäger - nicht im Vorfeld eingebunden worden sind. „Hier ist am Reißbrett etwas ausgeknobelt worden, das mit den Jägern, die es in die Praxis umsetzen sollen, mit keiner Silbe abgestimmt wurde“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und zuständig im DJV-Präsidium für Forstpolitik. Unverständnis herrscht auf Seiten des DJV auch über viele einseitige Schlussfolgerungen und Lösungsansätze des Gutachtens. Jäger sehen sich als Vertragspartner der Grundeigentümer und nicht als Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen für waldbauliche Prioritätensetzungen. Im Rahmen der bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen ist aus Sicht des DJV eine Eindämmung von Wildschäden regional umsetzbar.

Andere Aspekte, die zu Wildschaden im Wald führen können, wie die Beeinträchtigung der natürlichen Aktivitätsmuster des Wildes durch Lebensraumzerschneidung, Beunruhigung durch Waldbesucher, schneereiche Winter, das jahreszeitlich stark wechselnde Äsungsangebot in der Agrarlandschaft müssen neben der Höhe der Wildbestände in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.

Auch die vom DFWR, BfN und ANW sowie vom Naturschutzbund angeprangerte Verschwendung von öffentlichen Geldern für Einzäunungen stellt insbesondere an den Naturschutz viele Fragen. In erheblichem Maße werden innerhalb von Schutzgebieten und Nationalparken jagdliche Einschränkungen bzw. Jagdverbote in sogenannten Kernzonen ausgesprochen, so dass dann in der Peripherie entsprechende Wildschäden auftreten. Gleichzeitig wird aber jetzt von den Jägern gefordert, die Abschussquoten zu erhöhen. Diskrepanzen, die aus Sicht des DJV nicht unter einen Hut zu bringen sind.

Dammann-Tamke sieht das Hauptproblem von Wildschäden im Wald in erster Linie durch unterschiedliche Interessenslagen bedingt. Er pocht insbesondere auf den Schutz des Eigentums. Sowohl das Jagdrecht als auch das Eigentum an Waldflächen darf durch Vorgaben einer wie auch immer gearteten Forstpolitik nicht unterlaufen werden. Ein Waldeigentümer muss sich frei für die Entwicklung auf seinem Besitz sowohl im forstlichen als auch im jagdlichen Bereich entscheiden können, solange angrenzende Revierinhaber oder Waldbesitzer nicht beeinträchtigt werden.

Klarer Grundsatz des DJV ist und bleibt, dass nur eine Lebensgemeinschaft unter dem Motto „Wald und Wild“ den unterschiedlichsten Anforderungen und Zielkonflikten entgegen kommen kann. Einseitige Eingriffe in das Ökosystem Wald auf Kosten der biologischen Vielfalt darf es nicht geben. Der DJV bietet allen beteiligten Verbänden an, konstruktiv und sachlich mit der Thematik umzugehen, die Ergebnisse des Gutachtens zu diskutieren und auch die vorhandenen Positivbeispiele, die es für einen naturnahen Waldumbau und darauf abgestimmtes Wildtiermanagement gibt, zu thematisieren. Einigkeit besteht darin, dass Probleme vor Ort revierbezogen diskutiert werden müssen. Ein runder Tisch zur sachgerechten Diskussion ist zielführender, als öffentliche Gutachten mit einseitigen Schuldzuweisungen. (djv)
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Kommentare 
Dr. Vor, Torsten schrieb am 06.05.2010 15:58 Uhrzustimmen(142) widersprechen(119)
Als einer der vier Gutachter möchte ich die Autoren des Artikels doch höflichst bitten, das Gutachten zu lesen, bevor man z.B. von "einseitigen Schlussfolgerungen" spricht! Im Übrigen handelt es sich bei dem Gutachten um ein wissenschaftliches Gutachten, dass den derzeitigen Stand des Wissens zusammenfassen soll. Ein wissenschaftliches Gutachten wird üblicherweise mit keiner weiteren "Organisation" "abgestimmt". Es soll lediglich die Grundlage für eine weitere Diskussion darstellen, die sich hoffentlich auf möglichst sachlicher Ebene ergeben wird. T. Vor
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