Die
Jagd auf wiederkäuende Schalenwild-Paarhufer wie auch
Wildschweine würde per
Jagdgesetz sowie unter Berücksichtigung von tierschutzrelevanten und wildbiologischen Aspekten am 15. Januar regulär enden, teilte der Verband am Montag mit. Den Wildtieren werde somit eine
Schonzeit von nur zweieinhalb Monaten gewährt. Betroffen sind acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte.
Diese wiederholte Entscheidung erwecke den Anschein, den Feldzug gegen das nunmehr unbeliebte Schalenwild fortzuführen, sagte Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes. Als Grund der Jagdzeitverlängerung werden nicht erfüllte Abschusspläne angegeben. Die Jägerschaft berichte jedoch von deutlich abnehmenden Wildbeständen, deshalb sei die Erfüllung der Abschusspläne in vielen Gebieten nahezu unmöglich geworden, sagte Wellersdorf.
Die verstärkte Einzelbejagung der Wildschweine sei mit Blick auf die Verhinderung einer Ausbreitung der Afrikanischen
Schweinepest im Land zu unterstützen, betonte der Verband. Bei den ASP-Jagden im Vorjahr habe es nicht den erwarteten Erfolg gegeben. Den Wildschweinen müsse man an Feldern oder Grünland habhaft werden. Die Bewegungsjagden im Spätwinter, teilweise mit Hunden, führten dagegen aufgrund von Stress zu katastrophalen Einflüssen auf weiteres Schalenwild.